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Dr. Wilhelm-Kai Söhne
Alte Geschichte

Vorwort

 

Inzwischen beweisen Urkunden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, daß der Henrich Söhne, der den Sachsenhäuser Zweig begründet hat, von dem Waldecker Georg Söhne abstammt, der bereits in der Chronik des Christian Söhne erwähnt wird. Aber die Frage, woher die Waldecker Söhnen kommen, ist angesichts der Verbreitung des Names Söhne (Sohne, Sohn, Söne, Sönne, Sehne) zu Beginn des 17. Jahrhunderts noch völlig offen:

 

So hat 1611 ein Henrich Söne in Freienhagen die Kühe gehütet. 1614 hatte er dort eine Kottenhütte von Cuna Bornemann (StA Marburg, 115/4,47,11).

Am 24.1.1616 starb ein Buchdrucker Julius von Söhne in Wolfenbüttel, der sich als Herausgeber des "Aviso", der ersten deutschen Zeitung, einen Namen gemacht hatte (Kirchenbücher Wolfenbüttel). Nach dessen Tod führte seine Witwe die Druckerei weiter. In den Kirchenbüchern von Wolfenbüttel wird auch ein Andreas von Söhne genannt, der am 30.7.1620 Pate eines Borckhart Klagholtz wurde.

1631 gab es in Freienhagen einen alten Bürger Tobias Sohn (StA Marburg, 115/4,45, Dokument noch nicht gesehen).

Ein Justus Sohn wurde 1663 in der Korbacher Schneiderzunft aufgenommen (Gerichtsprotokolle Korbach, noch nicht gefunden, da der entsprechende Band in Korbach fehlt.)

1672 hatte ein Hans David Sohn ein Pferd in Oberwaroldern (StA Marburg, 115/5,10, Dokument noch nicht gesehen).

Ein Emmanuel Sohn war 1691 Praeceptor der reformierten Schule und hat Anna Waldeck geheiratet (Nachlaß Waldschmidt in Bad Wildungen, noch nicht gesehen).

 

Bis auf weiteres gehe ich jedoch davon aus, daß der wahrscheinlichste Vorfahre von Georg Söhne ein Herr Hans Sohn war, der im 16. Jh. in Waldeck lebte.

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I - Hans Sohn und NN Nase

 

Wie aus einem Kaufvertrag (StA Marburg 115/4 260) hervorgeht, war Hans Sohn 1569 Bürger zu Waldeck und hatte eine Frau namens Nase. Ich konnte nicht viel von dieser Urkunde entziffern, aber es scheint sich um einen Vertrag mit dem Hospital zur Naumburg zu handeln. Die Kaufsumme belief sich auf 20 Taler und war mit einer Hypothek auf "dritt halb Morgen Landts in waldeckischer Veldmark gelegen zwischen Graff Walrachen und Lodewigk Mappen" abgesichert. Der Vertrag ist datiert "uff Donnerstag nach Omnium Sanctorum (= Allerheiligen) des Jars Tausent fünffhundt seschzygk und neun Jar."

Unter der gleichen Signatur des Staatsarchivs Marburg sollen auch Dokumente zu finden sein, nach denen Hans Sohn, genannt Remler, im Jahre 1572 Kastenmeister zu Waldeck und 1589 Eidam des alten Schrauf war. Ich habe sie noch nicht gefunden.

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II - Georg Söhne

 

1620 soll sein Haushalt 8 Personen umfaßt haben (StA Marburg 115/4 255). Dieses Dokument habe ich noch nicht gesehen.

Am 23.12.1623 zahlte er in Waldeck einen Mariengroschen Steuern (StA Marburg 115/4 258).

Am 21.5.1628 unterschreibt er eine Obligation über 12 Taler, damit sein Sohn Georg (Nr. IV) bei Martin Franke das Schneiderhandwerk erlernen kann (StA Marburg 115/4 259). Als Sicherheit verpfändet er einen Acker. Das Foto dieser Obligation habe ich leider verwackelt und der Text ist nicht zu entziffern.

1632 erscheint sein Name im Geschoßregister (= Steuervereichnis) von Waldeck (Stadtarchiv Waldeck).

Laut Chronik des Christian Söhne hat er im Jahre 1640 als Bürgermeister von Waldeck an einem Landtag auf dem Schiebenscheid (bei Sachsenhausen) teilgenommen.

Aus einer Klage seiner Kinder Johannes und Henrich Söhne vom 6.5.1643 (StA Marburg 115/4 259) geht hervor, daß Georg drei Söhne hatte (Johann [Nr. III], Henrich [Nr. V] und Georg [Nr. IV]) und vor 1643 gestorben ist. Auch seine Frau war 1643 schon verstorben.

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III - Johannes Söhne (wird in einigen Urkunden auch Johannes Sohn genannt) und Anna Backhaus

 

Aus einer Urkunde vom 24.5.1643 (StA Marburg, 115/4 259) geht hervor, daß Johannes ein Sohn von Georg (Nr. II) war. Eine weitere Urkunde, die ich noch nicht gesehen habe, soll besagen, daß Johannes 1659 ein 50 Jahre alter Zimmermann war (StA Marburg, 118/13/12). Sein Geburtsjahr liegt also um 1609.

In den Geschoßregistern (Steuerverzeichnisse) der Stadt Waldeck ist er von 1632 bis 1678 zu finden (Stadtarchiv Waldeck).

1652 Hagelschaden (StA Marburg, 115/4/255, Dokument noch nicht gesehen). 1671 abgebrannt (StA Marburg, 115/4/255, Dokument noch nicht gesehen).

In der gedruckten Leichenpredigt für seinen Sohn Georg Söhne (vorhanden in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel) wird bestätigt, daß Johannes Zimmermann war. Ferner wird darin gesagt, daß er mit einer Anna Backhaus verheiratet war. Außerdem habe er mehrere Brände erlitten und darum wenig Geld.

Weitere Dokumente: StA Marburg 155/4,256 (1657). Dokumente noch nicht gesehen.

In einer Bittschrift vom 24.4.1669 (StA Marburg, 114/4,258) an die Waldeckische Kanzlei klagen Zacharias Bödiger, Valentin Grünhard und Johannes Söhne gegen Richter, Bürgermeister und Rat der Stadt Waldeck wegen einer Hausstätte, Wiese und Garten, die diese seit 20 bis 25 Jahren in Besitz hatten und dafür die Steuern zahlten und die nun die Stadt Waldeck an den Schafmeister Christoph Grebing verkaufen wollte. Wie die Klage ausgegangen ist, ist nicht bekannt, da nur die Bittschrift erhalten ist, nicht aber das Urteil.

Johannes muß um 1680 gestorben sein (1678 war er noch Steuerzahler).

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IV - Georg Söhne

 

Aus der bereits zitierten Klage von Johannes (Nr. III) und Henrich (Nr. V) (StA Marburg, 115/4 259) geht hervor, daß Georg ein Sohn des Georg (Nr. II) war. 1628 wurde er für 4 Jahre Schneiderlehrling bei Martin Franke, müßte also zu diesem Zeitpunkt noch jung gewesen sein. Martin Franke hatte auch vier Gulden für den "hochzeitlichen Ehrentag" von Georg ausgelegt, womit Fleisch und Bier gekauft worden waren. Schließlich geht aus der Klage noch hervor, daß Georg vor 1643 gestorben ist.

 

Aus einer weiteren Urkunde, deren Kopie nicht zu lesen ist, weil ich das Foto völlig verwackelt habe (StA Marburg, 115/4,258), soll hervorgehen, daß er eine Frau Merkel geheiratet hat.

 

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V - Henrich und Anna Söhne

 

In der bereits angeführten Klage vom Mai 1643 (StA Marburg, 115/4 259) verklagen die Brüder Henrich und Johannes Söhne, beide Bürger zu Waldeck, einen Martin Franke auf Herausgabe eines Ackers, den ihr verstorbener Vater Georg Söhne (Nr. II) als Sicherheit für einen Kredit von 8 Reichstalern am 21.5.1628 verpfändet und eine entsprechende Obligation über 12 Reichstaler (8 Taler + Zinsen) unterschrieben hatte. Sie vertraten die Auffassung, daß der Kredit durch die 15-jährige Nutzung des Ackers durch Franke bereits getilgt sei. Das Gericht urteilte jedoch, daß Martin Franke den Acker noch ein Jahr nutzen dürfe. Wenn Johannes und Henrich ihn sofort zurück haben wollten, müßten sie zuvor 4 Reichstaler an Franke zahlen.

Aus dieser Klage geht insbesondere hervor, daß Henrich und Johannes im Jahre 1628 noch minderjährig waren, was bedeutet, daß sie zwischen 1607 und 1628 geboren sein müssen.

Johannes Söhne erscheint ab 1632 in den Steuerregistern von Waldeck (Stadtarchiv Waldeck). Sein Bruder Henrich ist dagegen in den Steuerregistern von Waldeck nicht zu finden. Das spricht dafür, daß er nach der Klage Waldeck verlassen hat.

Wenig später taucht in den Steuerregistern von Sachsenhausen ein Henricus Söhne auf, der laut Kirchenbuch am 17.11.1695 in Sachsenhausen im Alter von 78 Jahren starb und also 1617 geboren sein müßte. Dieser Sachsenhäuser Henricus ist höchster Wahrscheinlichkeit mit dem Waldecker Henrich identisch und ich gehe darum davon aus, daß der Begründer der Sachsenhäuser Linie von dem Waldecker Georg abstammt.

 

Der Sachsenhäuser Henrich war mit einer Frau namens Anna verheiratet, die am 10. Juni 1669 im Alter von 54 Jahren starb. Sie müßte also 1615 geboren worden sein. Aus der Ehe sind wahrscheinlich 5 Kinder hervorgegangen.

 

Henrich und Anna müssen religiöse Menschen gewesen sein, denn ihre Namen erscheinen häufig im Kommunikantenverzeichnis, d.h. dem Verzeichnis der Teilnehmer am Abendmahl. Sie waren also oft in der Kirche, manchmal gemeinsam, manchmal einzeln, z.B. an Purificationis (2. Februar) 1658, an Laetare (3. Sonntag vor Ostern) 1958, am 4. Advent 1658, Ostern 1659, Johannes Baptista (24.6.) 1659, 1. Advent 1659, 1664, 1682, usw. (ich habe die Daten nicht alle herausgeschrieben.)

 

Über Henrichs Beruf bzw. seine Stellung ist nichts bekannt. Er trug jedoch den Titel Meister, war also Handwerker.

 

Da Henrich ab 1653 in den Steuerlisten aufgeführt wird, ist anzunehmen, daß er ab 1653 steuerpflichtiges Grundeigentum besaß. Die einfache Schatzung von

1653 (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 96, Fasz. 1) betrug 11 Schilling und 11,5 Pfennig. Dieser mehrmals pro Jahr zu zahlende und auf dem Grundeigentum beruhende Schatzungsbetrag war nicht sehr hoch und deutet darauf hin, daß Henrich die Landwirtschaft nur zum Zweck der Selbstversorgung betrieben hat. Diese Annahme wird auch durch die Viehschatzung von 1655 (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 134, Fasz. 9) bekräftigt, denn daraus geht hervor, daß Henrich nur eine Kuh besaß.

 

Im März 1656 steht Henrich vor als Zeuge vor Gericht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 1, Fasz. 1, Fol. 566v-568r und 585v). Georg Göddeling, Hermann Bunte, Kurt Möller und Henricus Söhne saßen bei dem Gastwirt Johannes Drefer und waren schon recht betrunken. Plötzlich fiel Hermann Bunte ein Stück Knoblauch aus der Tasche. Daraufhin sagte Henrich, nur Schelme (= Spitzbuben) und Juden hätten Knoblauch bei sich, was zu einem Streit führte, der in einer Schlägerei endete. Bei der Schlägerei war Henrich allerdings nur als Schlichter aufgetreten. Das Sachsenhäuser Gericht fällte jedoch kein Urteil, sondern leitete den Fall an das Rügengericht weiter. Wie dieses entschieden hat, ist in den Sachsenhäuser Akten nicht zu finden.

 

Am 7. März 1667 bemühte sich Henrich um den Kauf eines halben Lehens wüsten Landes, das ihm die Stadt Sachsenhausen am 21. April 1667 für 20 Reichtstaler verkaufte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 4, Fasz. 2).

 

Am 14. September 1671 steht Henrich vor Gericht, weil er den Sachsenhäuser Bierbrauern vorgeworfen hatte, sie würden den Reitern (Soldaten) schlechtes Bier verkaufen (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 4, Fasz. 3). Es ist nicht bekannt, wie das Gericht entschieden hat.

 

Am 14. November 1672 steht Henrich erneut vor Gericht. Er hatte einen Ziegenbock erschossen, der mehrfach in seinen Garten gekommen war und Schaden angerichtet hatte. Henrich mußte Johannes Boele, den Eigentümer des Ziegenbockes, mit einem Reichstaler entschädigen und zwei Mark Strafe zahlen (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 4, Fasz. 4).

 

Im November 1674 heiratete seine Tochter Anna Lucia einen Johannes Schake. In diesem Zusammenhang muß eine Eheberedung, d.h. eine Art Ehe- und Erbauseinandersetzungsvertrag, unterschrieben worden sein, mit der Henrich über den Tisch gezogen wurde und der Schwiegersohn in den Besitz von Henrichs Gütern kam und in sein Haus einzog. Dies geht aus einer Klage des Johannes Schake vom 11. Juni 1675 gegen seinen Schwiegervater Henrich und dessen Sohn Henricus hervor, die er erhob, weil sie "ihn oftmals im Hause mit Schänden und Schmähen, auch sonst mit allerhand schimpflichen Reden angriffen" (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz.

1). Henrich habe versucht, mit einem Messer auf ihn loszugehen, was seine Frau Anna Lucia jedoch verhindert habe. Auch habe er die Mitglieder seiner Familie als Hundsfotte, Schelme und Diebe, seinen verstorbenen Vater als Hexenmeister und seine Mutter als Spiegelmutter bezeichnet. (Was eine Spiegelmutter ist, wird zum Glück von Henricus erklärt: Schake habe behauptet, seine Mutter hätte in Waldeck einen Spiegel hängen, mit dem sie das ganze Land beschauen könnte, wenn sie hineinsähe.) Im Gegenzug bezeichnete Schake seinen Schwiegervater als alten Schelm und Galgenvogel, der zu nichts nütze sei. Im April 1676 entlud sich diese gespannte Atmosphäre in einem "großen Tumult und Schlägerei". Nachdem man Nettigkeiten wie etwa "Donner und Hagel sollen dich erschlagen", "der Teufel soll dich holen" und "ich haue dich in vieren" ausgetauscht hatte, gingen Schwiegervater und Schwiegersohn aufeinander los. Auch Henrichs Sohn Henricus griff in die Schlägerei ein, packte seinen Schwager, würgte ihn und warf ihn zu Boden, weil er seinen Vater geduzt hatte. Daraufhin lief Schake aus dem Haus und rief um Hilfe, er habe "einen Haufen Mörder im Hause, selbige wolten ihn umbpringen."

Schakes Klage gegen Henrich senior und junior führte dazu, daß die beiden Parteien ex officio angewiesen wurden, sich christlich und gütlich zu vergleichen und zu versöhnen, oder sie würden "bey solchem ärgerlichen Leben und Wandel" von dem Rat bestraft. Die offizielle Versöhnung (Reconciliatio) fand am 6.2.1680 statt:

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"1)Reichte der Schwiegersohn seinem Schwiegervatter seine rechte Hand und bath ihn umb Verzeihung alles desjenigen, worumb er ihn beleidiget, worauf der Vatter dem Schwiegersohn mit Darreichung seiner rechten Hand alles verziehen und vergeben.

2) Reichte der Schwiegervatter seinem Schwiegersohn seine rechte Hand und bath, daß er ihm auch alles verzeihen und vergeben wolte, dan er ihn vor einen ehrlichen frommen Sohn hielte. Hierauf mit Darreichung der rechten Hand der Schwiegersohn gleicher Gestalt alles seinem Schwiegervatter verziehen und vergeben."

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Sicherheitshalber drohte das Gericht demjenigen, der als erster wieder einen Streit anfängt, eine 4-wöchige Turmstrafe an.

 

Während des Reichskriegs gegen Frankreich waren 1672 einige Dragoner des Oberleutnants Schalk für einen Tag in Sachsenhausen einquartiert. Auch bei Henrich war einer. Die diesbezügliche Kostenaufstellung ist noch erhalten (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII, Konv. 8, Fasz. 14):

 

  1 Tag gespeiset            0 - 2 - 8

  1 Maß Bier                 0 - 0 - 7

  1 Metze Hafer              0 - 2 - 0

  Rawfutter                  0 - 1 - 4

                             ----------

 

                             0 - 6 - 7

Sowie Service (= Proviant ?)

 

 10 Pfund Brot               0 - 4 - 1

  7 Metze Hafer              0 -14 - 1

  Rawfutter                  0 - 9 - 3

                             ----------

                             1 - 6 - 5

 

(Die Beträge sind in der Reihenfolge "Taler - Schilling - Pfennig" dargestellt.)

 

Ein Jahr später, also 1673, mußte Henrich erneut Kriegskosten tragen. Diesmal in Höhe von 25 Talern, 9 Schilling und 4 Pfennig für Leistungen an französische Truppen, sowie 5 Talern, 11 Schilling und 4 Pfennig für Einquartierungen unter Oberst Gordon (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII/8, Konv. 8, Fasz. 17).

 

Am 31.8.1677 läßt der Pfarrer Kaudel einigen Sachsenhäuser Bürgern, darunter auch Henrich, die Exekution androhen, d.h. den Zwangsverkauf eines Teils ihrer Güter, falls sie ihre Schulden nicht begleichen (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1).

 

Am 21. Februar 1678 verurteilte das Gericht Henrich zu 40 Mark Buße oder, falls er nicht binnen 3 Wochen zahlen kann, zu 4 Wochen Turmstrafe, weil er mit seinen "Schmachreden" nicht nur den Ratsherrn Schenne, sondern auch alle Bierbrauer des Ortes "ehrenrührig angetastet und hochlich injurieret" hatte, indem er sagte, sie handelten wie Schelme, und der Ratsherr Schenne "wäre nicht würdig an dem Ort zu sitzen, wo er itzo amptshalber säße." Außerdem habe er sich seiner Festnahme durch die Ratsherren Engelbracht Saure und Johannes Tilcher widersetzt und diese mit einer Wagenrunge bedroht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1).

Nach der Verkündung dieses Urteils bat Henrich um eine mildere Strafe, denn er könne sich an nichts erinnern, da er "gantz bezechet gewesen." Er wolle auch lieber den Tod leiden, als ins Gefängnis zu gehen. Am 9. März wiederholte Henrich seine Bitte schriftlich: er habe die "unheimliche" Tat in seiner Trunkenheit begangen und wisse nicht, ob er den einen oder anderen beleidigt habe. Auch sei er sein "Lebtage nicht trunken zu Bette gangen als den selben Abendt". Er bitte um ein milderes Urteil "in Ahnsehung" seines Alters und seiner schlechten Gesundheit. Auch sei er bereits 8 Tage im Gefängnis gewesen. Und er gelobte, sich künftig "vor derogleichen Unfällen" zu hüten.

Das Gericht erhörte ihn und wandelte seine Strafe wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustandes und seines geringen Vermögens in 10 Mark Buße bzw. 8 Tage Arrest um.

 

 

Am 16.9.1679 erscheint Henrichs Name noch einmal in den Akten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1). Es handelt sich um einen Kaufvertrag von Georg Schuchard, bei dem Henrich Zeuge war. Für die Geschichte der Söhnen ist dieser Vertrag völlig uninteressant, aber er trägt Henrichs nachweislich eigenhändige Unterschrift.

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VI - Georg Söhne und Anna Margaretha Laux

 

Die folgenden Angaben stammen im wesentlichen aus seiner gedruckten Leichenpredigt (vorhanden in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel).

 

Seine Eltern waren der Waldecker Zimmermann Johannes Söhne und dessen Ehefrau Anna geb. Backhaus. Er wurde am 11.1.1644 geboren und am 14.1.1644 getauft.

Auf Anraten guter Gönner schickten ihn seine Eltern im 13. Lebensjahr auf die Lateinschule. Seine Schulzeit abvsolvierte er zunächst in Sachsenhausen (das erklärt, warum der Name "Jeörg Söne" in den Sachsenhäuser Kirchenbüchern im Kommunikantenverzeichnis, d.h. dem Verzeichnis der Teilnehmer am Abendmahl, zu finden ist. 1659 wird er darin als Schüler bezeichnet).

Danach war er an den Schulen in Korbach, Mühlhausen/Thüringen und Lippstadt/Westfalen. Anschließend studierte er in Jena Theologie bei dem berühmten Prof. Musaeus und führte dann seine Studien an der Universität Erfurt weiter. Aus Geldmangel mußte er jedoch sein Studium abbrechen. Anscheinend ist er dann zunächst nach Sachsenhausen gegangen, denn dort findet sich 1671 erneut ein "Jeörg Söne" im Kommunikantenverzeichnis, diesmal mit der Berufbezeichnung "Studiosus" (Student).

Von 1671 bis 1681 arbeitete er bei dem "Land-Gräffl. Hessen-Casselischen Land-Commissario, dem Wohl-Gebohrnen Herren von Böneburg" und unterichtete dessen Kinder.

Anschließend begab er sich nach Worms zu seinem Bruder, der dort Granenmeister war. Er blieb dort ein Jahr und übte sich im Predigen.

1682 wurde er auf die frei gewordene Stelle des Pfarrers von Nußdorf berufen und er legte daraufhin die ihm noch fehlende Theologieprüfung ab.

Am 1.3.1683 heiratete er in Landau Anna Margaretha Laux, mit der er vier Söhne und zwei Töchter hatte, von denen bei seinem Tod aber nur noch die beiden jüngsten Söhne am Leben waren.

Nachdem er 32 Jahre lang Pfarrer in Nußdorf war, starb er am 25. Mai 1734 im Alter von 70 Jahren.

 

Die folgenden Angaben zu seiner Frau stammen im wesentlichen aus ihrer gedruckten Leichenpredigt (vorhanden in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel).

Anna Margaretha Laux war die 1665 geborene Tochter des Bäckers Johann Jacob Laux aus Landau und dessen Ehefrau Anna Catharina geb. Fath.

Als sie 9 Monate alt war, verlor sie 1666 alle Geschwister und den Vater durch die Pest. 1672 verlor sie im Alter von 7 Jahren auch noch ihre Mutter und mußte von da an das schwere Los der Waisenkinder ertragen. ("Sie mußte unter Frembden meistens ihr Brod mit Thränen essen und ihren Tranck mit Weinen mischen.")

 

Als sie den 39-jährigen Georg heiratete, war sie erst 18. Wie in der Leichenpredigt angedeutet wird, hat sie auch in den 31 Jahren ihren Ehe manchen "Trübsal" ertragen müssen. Sie war sehr gläubig und hat "mit hertzlichem Verlangen auf den Tod gewartet, damit sie durch denselben in das Himmlische mögte versetzet werden." Acht Tage nach der Beerdigung ihres Mannes ging ihr Wunsch in Erfüllung und sie folgte ihm in den Tod, "nachdem sie in diesem Jammerthal zugebracht 49 Jahr." Sie wurde am 4. Juni 1714 in Nußdorf "bey volckreicher Anwesenheit mitleidender Freunde" beigesetzt.

 

Georg und Margaretha kann man als Begründer des Pfälzer Zweiges der Söhnen betrachten. Von ihren Nachkommen blieben einige in der Pfalz, andere machten in Frankreich unter dem Namen Soehnée Karriere und häuften ein Vermögen an. Es ist auch anzunehmen, daß die nach Jugoslawien ausgewanderten Söhnen von dem Pfälzer Zweig abstammten.

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VII - Wilhelm Söhne und Anna Catharina Brede

 

Er starb am 10.8.1717 in Waldeck im Alter von 69 Jahren. Er müßte also 1648 geboren worden sein. Seine Eltern waren vermutlich Johannes und Anna (Nr. III).

Am 30.11.1675 heiratete er in Waldeck eine Anna Catharina Brede. Diese starb am 10.8.1735 im Alter von 81 Jahren in Waldeck. Sie müßte also ca. 1654 geboren worden sein. Aus der Ehe gingen 5 Kinder hervor.

In den Jahren 1703, 1705, 1707, 1709 und 1711 war Wilhelm Kirchenprovisor (Kirchenbücher Waldeck). 1686 wurde er zum Ratsherren gewählt. In den Amtsjahren 1696/97, 1697/98, 1699/1700, 1701/02, 1703/04, 1706/07 und 1707/08 war er Senator (= Ratsherr?). 1710/11 war er Consul und 1713/14 Bürgermeister (Stadtarchiv Waldeck, Abt. II, Konv. 1. Fasz. 1, Bürgerbuch der Stadt Waldeck).

Er muß noch öfter Bürgermeister gewesen sein, denn er hat am 16. April 1715 in dieser Eigenschaft eine Urkunde als Zeuge unterschrieben hat. Die Urkunde selbst gibt keinen Hinweis auf die Söhnen. Es handelt sich um eine Schuldverschreibung, die von einer Reihe waldeckischer Bürgermeister als Zeugen unterschrieben worden ist. Ich habe sie nicht im Original eingesehen, sondern besitze nur eine Photokopie der beiden letzten Seiten mit den Unterschriften. Sie soll sich im Fürstlich Waldeckischem Archiv befinden bzw. befunden haben (Abt. II, Orte und Familien: Netze, Nr. 8478). Heute ist die Urkunde vermutlich im Staatsarchiv Marburg.

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VIII - Christoph Söhne

 

1660 wurde Johann Christoph Söhnen in Sachsenhausen konfirmiert. Zu diesem Zeitpunkt war er vermutlich 12 Jahre alt (übliches Konfirmationsalter: 12/13 Jahre). Er müßte also um 1648 geboren worden sein. Der Gedanke liegt nahe, daß er ein Sohn von Henrich und Anna Söhne gewesen sein könnte (Nr. V).

 

Im Jahre 1666 hat er am Abendmahl teilgenommenen, da sein Name im Kommunikantenverzeichnis unter der Rubrik "servi et adol." (Dienstboten und Jugendliche) steht.

 

Am 1.1.1668 wurde er Pate von Johann Christianus Meinecke, Sohn des Stephan Meinecke. In dieser Kirchenbucheintragung wird er noch als "juvenis" bezeichnet.

 

Am 25. Juli 1670 werden Christoffel Söhne, Johann Hanstein, Johann Löwe und Daniel Eigenbrodt zu je 3 Kopst. Strafe verurteilt, weil sie verbotswidrig nachts Vieh im Buchhagen gehütet hatten. Bis zur Zahlung der Strafe mußten sie im "Bürgergehorsam" (= Gefängnis) bleiben (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 4, Fasz. 3).

 

Später muß Christoph Sachsenhausen verlassen haben, denn sein Name erscheint erst wieder im Verzeichnis der Verstorbenen. Dort steht, daß Johann Christoph Söhne, Bürger aus Worms, vor den Franzosen floh und am 17. Juni 1693 in Sachsenhausen am schwindsüchtigen Fieber starb. Er hatte sich also offensichtlich in Worms niedergelassen, dort den von Ludwig XIV. gegen Süddeutschland geführten pfälzischen Krieg (1688-1697) und wahrscheinlich auch die Zerstörung von Worms erlebt (Worms wurde am 31. Mai 1689 bis auf den Dom niedergebrannt). Danach floh er wieder in seine Heimat und starb dort an seiner (kriegsbedingten ?) Krankheit.

 

Nun geht aus der Leichenpredigt des Georg Söhne (Nr. VI) hervor, daß dieser einen Bruder in Worms hatte, der dort Granenmeister war. Der Name dieses Bruders wird leider nicht genannt. Aber sowohl Christophs Alter wie auch seine Todeseintragung (Bürger aus Worms) deuten darauf hin, daß er dieser Bruder des Georg war. Somit stammt er also nicht von dem Sachsenhäuser Henrich, sondern der Waldecker Johannes (Nr. III) ab.

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IX - Simon Söhne

 

Johann Simon Söne ist Laetare 1658 (3. Sonntag vor Ostern) und Ostern 1659 im Sachsenhäuser Kommunikantenverzeichnis aufgeführt und steht dort in der Rubrik "servi et pueri" (Dienstboten und Kinder), wobei er wohl zu den Kindern zu zählen war. Da er schon am Abendmahl teilgenommen hat, also konfirmiert war, müßte er zwischen 12 und 16 Jahren alt gewesen sein und sein Geburtsjahr wäre dementsprechend zwischen 1642 und 1646 anzusiedeln. Seine Eltern waren möglicherweise Henrich und Anna Söhne. Da er in Sachsenhausen weder heiratete noch starb, wird er seinen Heimatort verlassen haben.

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X - Anna Lucia Söhne und Johannes Schake

 

Anna Lucia, Henrich Sönen Tochter, wurde 1659 im Alter von 12 Jahren in Sachsenhausen konfirmiert. Sie müßte also 1647 geboren worden sein.

 

Später erscheint sie im Kommunikantenverzeichnis, z.B. am 1. Advent 1659, 1666, usw.

 

Lucia scheint bei der Bewirtung der Gäste ihres Vaters geholfen zu haben. Dies geht aus einer Klage hervor, die ihr Vater am 19. August 1671 gegen die Frau des Stadtschreibers erhob. Diese habe nicht nur behauptet, daß alle von den Reitern (= Soldaten) gestohlenen Hühner in seinem Hause gefressen würden, sondern die Reiter hätten auch seine Tochter in der Stube herumgejagt und mit ihr ein "großes Gedänse" (= Tanz ?) gehabt. Außerdem habe sie zu seiner Tochter gesagt, man würde hinter ihrem Rücken sagen, daß sie würdig wäre, zum Stadttor hinausgewiesen zu werden (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 4, Fasz. 3). Das Urteil in dieser Sache ist nicht erhalten.

 

Am 17.11.1674 erscheint ihr Name im Verzeichnis der Copulierten (Heiratsregister). An diesem Tag wurde sie mit einem Johannes Schake in Sachsenhausen getraut.

Lucia und ihr Mann wohnten in dem Haus ihres Vaters Henrich. Dieser hatte eine sehr schlechte Meinung von seinem Schwiegersohn Schake. Er habe seine Tochter nur geheiratet, um in den Besitz seiner Güter zu kommen. Auch habe er seine Tochter geschlagen. Dies geht aus einem Prozeß hervor (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1), der bereits unter Nr. V ausführlich besprochen wurde.

Das Ehepaar hatte 4 Kinder:

- Anna Lucia Schake, * 8.2.1676

- Catharina Elisabetha Schake, 30.12.1678 - 10.12.1680

- Johannes Schake, 15.2.1682 - 15.1.1691

- Magdalena Schake, 26.9.1683 - 31.5.1744, heiratet Georg Cannart.

 

Am 15.10.1693 wird Anna Lucia Schake Patin ihrer Nichte Anna Lucia Söhne. Da sie zu diesem Zeitpunkt als "Johannes Relicta" (= Witwe des Johannes) bezeichnet wird, mußte ihr Mann bereits gestorben sein.

 

Nach dem Tod ihres Mannes arbeitete Anna Lucia Schake von 1707 bis 1709 als Schulmeisterin von Sachsenhausen (Festschrift 750 Jahre Sachsenhausen, S. 128). Man muß sich fragen, ob nicht auch sie studiert hatte, denn oft waren Kantoren mit theologischer Ausbildung als Lehrer tätig. In den drei Jahren ihrer Tätigkeit als Mädchenschulmeisterin wurde sie übrigens jährlich mit 2 Reichstalern entlohnt (unveröffentlichte Schriften von Herrn Dümke).

 

 

Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, daß es in Sachsenhausen seit dem 14. Jahrhundert eine Schule gab und die Sachsenhäuser Bürger lesen, schreiben und rechnen konnten. Das Schulwesen war übrigens gar nicht so anders als heute, denn die Eltern zahlten das Schulgeld, kauften die Bücher und das Schreibmaterial, und die Gemeinde stellte das Schulgebäude und besoldete den oder die Lehrer.

 

Anna Lucia starb am 13.8.1711. Das Thema ihrer Leichpredigt war Lukas 19,43 ("Denn es wird die Zeit über dich kommen, daß deine Feinde werden um dich und deine Kinder mit dir eine Wagenburg schlagen, dich belagern und an allen Orten ängstigen").

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XI - Hermann Söhne

 

Johann Hermann Söhne wurde 1664 konfirmiert (Kirchenbücher Sachsenhausen).

1668 war er an der Lateinschule Sachsenhausen (StA Marburg, Nachlaß Steinmetz, Karteikarten).

Am 20. Dezember 1676 bat sein Vater Henrich (Nr. V) die Stadt Sachsenhausen um Bewilligung des Degenhardischen Stipendiums, damit Hermann seine in Lippstadt begonnenen Studien fortsetzen könne. Angesichts Henrichs geringer Mittel wurde ein Drittel des Stipendiums bewilligt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1).

Hermann setzte sein Studium fort und war 1678 Student der Theologie am Archigymnasium in Soest (StA Marburg, Nachlaß Steinmetz, Karteikarten).

Dann starb er in Sachsenhausen am schwindsüchtigen Leiden (= Lungentuberkulose) am 29. Mai 1679 im Alter von 29 Jahren. Er muß also ca. 1650 geboren worden sein.

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XII - Henrich Söhne junior und Anna Maria Kupferberg

 

Henrich wurde am 23.5.1717 im Alter von 64 Jahren in Sachsenhausen begraben. Er müßte also um 1653 geboren worden sein. Seine Konfirmation war 1666. Daß er der Sohn von Henrich und Anna (Nr. V) war, belegt eine Klage von Johannes Schake gegen seinen Schwiegervater Henrich Söhne und dessen Sohn Henricus (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1).

 

Henricus Sönen heiratete am 19.10.1676 eine Anna Maria Kupferberg. Aus der Ehe gingen 7 Kinder hervor, von denen 3 als Kleinkinder starben. Seine Frau wurde am 9. April 1723 im Alter von 70 begraben. Sie müßte also um 1653 geboren worden sein.

 

Beruflich scheint er als Faßbinder tätig gewesen zu sein. So hat er in den Jahren 1707 bis 1722 Zahlungen an die Kirche vorgenommen und diese teilweise durch Faßbinden abverdient. (Wofür diese Zahlungen waren, konnte ich noch nicht feststellen, aber wahrscheinlich ging es um die Pacht von Kirchenland.) Im Jahre 1712 stellte er eine Lade (= Sarg) für ein Kind her, das von seiner eigenen Mutter Anna Catharina Meyer erwürgt worden sein soll. (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 101, Fasz. 6). Im Jahre 1715 stellte er einen Sarg für Henrich Formbs her. Da die Stadt Sachsenhausen die Begräbniskosten übernommen hatte, findet sich in den Urkunden die folgende Eintragung: "Vor daß Sarck zu machen Herrn Söhne (ge)zahlt: 10 Schilling 6 Pfennig" (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 102, Fasz. 1/2).

Neben seiner Tätigkeit als Schreiner/Faßbinder hielt er auch Vieh (1713 besaß er 1 Pferd, 2 Kühe, 2 Rinder, 1 Ziege) und bearbeitete Land, aber vermutlich nur zur Selbstversorgung, denn er hatte weniger Land als die reinen Bauern. In einem im Staatsarchiv Marburg (127 Sachsenhausen Nr. 1) aufbewahrten Lagerbuch (= Grundbuch) der Stadt Sachsenhausen ist sein Grundbesitz im Jahre 1681/82 aufgeführt. Er besaß 12 Morgen Ackerland, 2 Wiesen, 4 Gärten und 1 Wohnhaus. Dafür wurde er für die einfache Schatzung (Art Grundsteuer) mit 17 Schilling und 5 Pfennig eingestuft. (Die Schatzung wurde je nach Bedarf mehrmals im Jahr erhoben.)

Im Jahre 1701/02 betrug die einfache Schatzung 18 Schilling und 2 Pfennig. Es muß also noch etwas Land hinzugekommen sein. Neben dieser einfachen Schatzung, die 1701 vier Mal erhoben wurde, gab es noch die Gesamtschatzung für die weiteren Abgaben (Wächterschilling, Zinsgeld, Gartengeld, Hagengartengeld, Miststättengeld). Hier war er mit 3 Reichstalern, 13 Schilling und 5 Pfennig veranschlagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 100, Fasz. 3). Im Vergleich zu den anderen Steuerzahlern lag er etwa in der Mitte.

Zur Verdeutlichung der Höhe der Steuerlasten möchte ich hier ein paar Preise von 1701 aufführen:

 

1 Kuh: 8 Reichstaler 10 Schilling 6 Pfennig

1 Schwein: 1 Rtlr, 18 ß, 6 Pf

1 Schaf: 1 Rtlr, 2 ß, 4 Pf

1 Brot: 1 ß, 2 Pf

 

Damit er sein Land bearbeiten konnte, kaufte er im Jahre 1691 Daniel Rörl ein Pferd für 5 Rtlr ab. Da er es aber nicht gleich bezahlen konnte, ging er eine Obligation ein, die jährlich mit 5 ß und 3 Pf zu verzinsen war und durch eine Hypothek auf eine seiner Wiesen abgesichert wurde (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 29, Fasz. 13).

 

Henrich Söhne muß ein angesehener Mann gewesen sein, denn er wurde häufig in den Stadtrat gewählt (jeweils für 1 Jahr). Er war Ratsherr in den folgenden Jahren: 1687/88, 1993/94, 1694/95, 1702/03, 1708/09, 1715/16.

Diese Tätigkeit war nicht immer mit Annehmlichkeiten verbunden, denn wenn die Stadt in Zahlungsrückstand geriet, wurde normalerweise der Bürgermeister in Gefangenschaft genommen, bis die Schulden bezahlt waren. Gelang es nicht, den Bürgermeister zu fassen, mußten Pfennigmeister oder Ratsherren herhalten. So wurden zum Beispiel der Bürgermeister, beide Pfennigmeister und 5 Stadträte (darunter Henrich) vom 4. bis 11. März 1709 in Arrest genommen, da die Stadt infolge von Hagelschlag und Kriegszahlungen ihre Abgaben nicht zahlen konnte. Die Stadt entschädigte sie später "vor ihre Mühe und Verseumiß" pro Tag mit 9 Mariengroschen (Bürgermeister und Pfennigmeister) bzw. 6 Mgr (Räte). (Für 1 Mgr bekam man etwa ein Maß Bier.)

(Stadtarchiv Sachsenhausen XV/7b, Konv. 101, Fasz. 5)

Auch auf anderer Ebene war Henrich für die Stadt tätig. So wird er in einer Bürgerliste des Jahres 1702 als Rottenmeister aufgeführt (Abt. XI/3, Konv. 1, Fasz. 39). Der Rottenmeister war für den Zustand der Straßen verantwortlich. Im Jahre 1705/06 erhob er das Wegegeld und nahm 1 Rtlr, 16 ß und 9 Pf für die Stadt ein (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. XV/7b, Konv. 101, Fasz. 1).

 

Schließlich war Henrich auch Brauherr. Dies geht aus einer Klage von Conrad Börle, Henrich Rösel, Henrich Söhne und Ernst Valentin hervor, die diese am 21. Oktober 1680 gegen die Stadt einreichten, weil diese die Abgaben der Brauherren um 7 Schilling erhöht hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1). Die Frage des "unbilligen Ufsatzes uf ihr Brauwerck" (= unbillige Erhöhung des Braugeldes) war übrigens 1683 immer noch strittig, denn es gab Ungerechtigkeiten bei der Zahlung des Braugeldes (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. XV/5, Konv. 42, Fasz. 59). Ich möchte hier noch darauf hinweisen, daß das Sachsenhäuser Braurecht den ortsansässigen und steuerzahlenden Grundbesitzern vorbehalten war und diese für den Erwerb des Braurechts einmalig 10 Taler in die Braukasse zu zahlen hatten. Dadurch erwarben sie das Recht, eine gewisse Menge Braugerste von dem Braumeister

zu Bier brauen zu lassen.

 

Am 22. Juni 1681 wurde Henrich zu 4 Mark Strafe wegen "Ungehorsamb und Wiedersetzlichkeit" verurteilt, weil er dem Befehl des Stadtrats, ein halbes Fuder Bier nach Kleinern zu liefern, nicht befolgt hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1).

 

Am 21. Januar 1698 wird Henrich ein Anspruch 4 Metzen Korn bestätigt, die Johannes Figge und Johannes Löwe seinem verstorbenen Schwiegervater Kupferberg schuldeten (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVb, Konv. 134, Fasz. 8, Notizzettel).

 

Am 9. Januar 1701 verlor seine Frau Anna Maria ihr rechtes Auge: Johann Daniel, der Sohn des Pfennigmeisters Johannes Valentin, hatte aus Langeweile einen Nagel durch das Fenster in die Stube geworfen und dabei ihr Auge getroffen. Der Pfm. Valentin zahlte dafür 15 Reichstaler (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 2).

 

Am 4. Mai 1701 findet sich Henrichs Name in einer Liste von Bürgern, die herrschaftliche Früchte erborgt hatten (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 2).

 

Am 6. Februar 1702 erscheint ein Herr Stangelfeld vom Stift Fritzlar und fordert, daß seine Schuldner Henrich Söhne, Henrich Rösel und Henrich Eigenbrodt ihre Schulden von 8 Reichstalern zahlen. Diese baten um Aufschub bis Michaelis, was ihnen gegen Verpfändung jeweils eines Ackers auch gewährt wurde. Henrich verpfändete wegen seiner Schulden in Höhe von 2 Rthl. und 26 1/12 Alb. einen halben Morgen am Lüttgenstein (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 3).

 

Am 9. Juni 1704 klagt Henrich gegen Daniel Möller. Dieser solle eine Wiese (hinter dem Elchenberge gelegen) zurückgeben, die er seit 1695 nutzen durfte, um eine Schuld von 14 Reichstalern zu tilgen. Das Gericht entschied, daß Möller die Wiese noch bis 1705 nutzen dürfe (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1).

 

Am 7. Januar 1705 wird Henrich von dem Hutmacher Conrad Schirr verklagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Henrich schulde ihm 26 Mariengroschen für geliehenes Geld und Waren. Als er Henrich gütlich darauf angesprochen habe, habe dieser geantwortet "ich solle zuvor nach Corbach gehen und meinen ehrlichen Namen verdefendieren (= verteidigen)". (Der Hutmacher Schirr hatte zuvor in Korbach gewohnt und es war Diebesgut in seinem Haus gefunden worden. Der Dieb soll allerdings nicht der Hutmacher,

sondern der stadtkundige Dieb Christoph Zechelmann gewesen sein.)

Henrich macht geltend, daß er den Schneider Fricke beauftragt hatte, dem Hutmacher das Geld zu geben, weil er von dem Schneider Geld für ein zurückgegebenes Brautkleid zu bekommen hatte. Falls dieser noch nicht gezahlt habe, müsse sich Schirr an Fricke wenden. Außerdem habe er den Hutmacher nicht beschimpft, sondern sei selbst beschimpft worden. So habe Schirr gesagt, zwischen Stadttor und Rathaus fände man 5 bis 6 Schelme oder Diebe, von denen er Söhne der größte wäre.

Das Urteil in dieser Sache ist leider nicht in den Akten zu finden.

 

Am 14. Januar 1705 erscheint Henrich als Zeuge vor Gericht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Es waren ihm eine Axt und eine gerupfte Gans gestohlen worden, während er Bier ausschenkte. Das Verfahren ergab, daß drei seiner Gäste, Joh. Henrich Schade, Joh. Henrich Figge und der Siebmacher Germerod, sich einen Scherz erlaubt und die Gans in Henrich Eigenbrodts kleinem Häuschen versteckt hatten. Dort wurde sie am nächsten Tag wiedergefunden. Die Axt aber blieb verschwunden.

 

Am 5. März 1705 klagt Henrich gegen Lorenz Meyer wegen des Erbes von Johann Kupferberg und der Begräbniskosten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Der Streit scheint sich bis 1711 hingezogen zu haben, denn am 20.8.1711 forderte Henrich immer noch einen Reichstaler für die Musikanten bei Joh. Kupferbergs Begräbnis, sowie einen Reichstaler und 12 Groschen für Flor. Ferner verlangte er die Herausgabe eines Ohmfasses, eines Küferhahns, Kannen und Hausrats, denn diese Gegenstände seien seiner Tocher per Testament vom 17.1.1704 vermacht worden (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 512-515).

 

Am 1. Juli 1705 klagt Henrich gegen den Organisten Michael Schluckebier (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2): Dieser sei am Sonnabend den 27. Juni am späten Abend in sein Haus gekommen und habe den Hahn aus dem Bierfaß ziehen wollen. Als seine Tochter dies verhindern wollte, habe er sie mit einem Knüppel geschlagen und ihr dabei einen Finger so zugerichtet, daß sie ihn immer noch nicht gebrauchen kann. Auch seine hinzu gekommene Frau habe er auf die Schulter geschlagen. Außerdem habe er seine Frau eine schele Hexe genannt, der der Teufel ein Auge ausgeschlagen hätte. Und seine Tochter habe er als Hure bezeichnet, die auf einem Fasse huret.

Der Organist bestätigte diese Vorwürfe und gab als Begründung für sein Verhalten an, Henrich hätte Bier ausgeschenkt, obwohl er an der Reihe war. (Anscheinend durfte immer nur ein Brauer Bier ausschenken.) Dagegen habe er sich zur Wehr setzen müssen.

Das Gericht verurteilte den Organisten Schluckebier wegen seiner Gewalttat zu 12 Mark Strafe. Henrich mußte aber auch 4 Mark Strafe bezahlen, weil er

verbotswidrig Bier gezapft hatte. Beide Parteien waren mit diesem Urteil nicht einverstanden und wollten sich an ein höheres Gericht wenden.

 

Am 15. Dezember 1705 richten die Ratsherren Johannes Löwe, Henrich Schneider, Caspar Schneider, Henricus Söhne und Daniel Scheid eine Bittschrift an die waldeckische Landkanzlei und bitten um eine höhere Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit im Stadtrat (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3).

 

Am 8. Juni 1706 sagt Henrich in einer Injurienklage aus (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). Der Schulmeister hatte behauptet, der verstorbene Pfarrer Schneider hätte Unrecht getan, weil er 2 Rthl. für die Armen bekommen aber nur 2 Fl. an sie weitergegeben hätte. Dieses wollte die Pfarrerswitwe so nicht hinnehmen.

 

Am 31. August 1706 erhält Meister Henrich den Auftrag, eine neue Bierbütte für die Brauherren zu fertigen. Es wird ein Preis von 7 Reichstalern vereinbart (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3).

 

Am 5. Mai 1707 geht es wieder um Schulden. Die Erben des Richters Leisching fordern 10 Reichstaler, 5 Mariengroschen und einen halben Pfennig, die an einen Herrn Wüste für Gerste zu zahlen seien. Henrich sagt aus, er habe dem verstorbenen Richter bereits die Schulden gezahlt, nachdem ihm dieser drei Wochen lang eine Kuh gepfändet hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3).

 

Am 28. Juli 1707 erscheint Henrichs Name in einer Liste der Schuldner eines Obristen zu Naumburg (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). Diese Liste macht keine Angaben über Art und Höhe der Verschuldung.

 

Am 18. Juli 1708 werden Grenzstreitigkeiten zwischen Henrich Söhne und Conrad Frede gütlich beigelegt, die sie wegen ihrer Wiesen hinter dem Eichenberge hatten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 156).

 

Am 3. Juli 1709 klagt Henrich gegen Franz Huppe. Dieser hatte vor der Gastwirtschaft auf der Heide über Henrich gesagt: da geht ein Schelm und Halunke, der es nicht wert ist, im Rat zu sitzen. Huppe wurde zu 2 Mark Strafe verurteilt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 297-299).

 

Am 6. August 1709 werden verschiedene Sachsenhäuser Bürger, darunter auch Henrich, zu je 2 Talern Strafe verurteilt, weil sie Vieh auf dem Ackersaum gehütet hatten, bevor der Schweinehirte die Stoppelfelder durchtrieben hatte

(Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 308-309).

 

Am 10. April 1710 legte Hermann Becker eine Rechnung vom 15.2.1707 vor, nach der Henrich den Leischingischen Erben 2 Rthl. und 1 1/2 Gr. schuldig war. Henrich erkennt die Schulden an, legt aber eine Gegenrechnung für Arbeit und Bier vor. Nach deren Abzug belaufen sich seine Schulden nur noch auf 8 Groschen und 6 1/2 Pfennig (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 345).

 

Am 6. August 1711 wird Henrich von Maria Catharina Scriba (= Schreiber) verklagt. Henrich wollte von einem Bäcker aus Wolfhagen Brot kaufen, aber dieses Brot hatte Frau Scriba schon vorbestellt und bezahlt. Das führte zu einer verbalen Auseinandersetzung: sie nannte Henrich eine Möhre, er solle wieder dahin gehen, wo er gesoffen und das Bier bezahlen. Er nannte sie eine donnersche Hure, Donner und Hagel sollten sie kurz und klein schlagen. (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 507-509).

 

Am 11.2.1712 verklagt Henrich die Brüder Stephan und Georg Cannart, weil sie ihm noch Geld schulden (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 566 ff.). Meine Kopie dieser Akte ist leider völlig mißlungen und ich konnte nur noch lesen, daß Stephan Cannart zur Zahlung verurteilt wurde.

 

Am 7. Mai 1712 steht Henrich vor Gericht, weil er "während des Cantate Markts des Nachts in seinem Hause ein Gesöffe gehabt, so einige Unruhe und Tumult erwecket." Henrich ging straffrei aus, weil es ein "Marckttag und frembde Leute gewesen sindt" (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 594).

 

Am 18.3.1713 klagt Henrich gegen den Gastwirt Stephan Cannart (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 695-701). Meine Kopien dieser Akte sind leider völlig mißlungen und ich konnte nicht viel entziffern. Anscheinend hatte Henrich von Cannart Geld zu bekommen. Als er seine Tochter zu ihm schickte, um das Geld zu holen, bekam sie es nicht. Daraufhin ging Henrich selbst zu Cannart und man tauschte Höflichkeitsfloskeln aus: Lügner, Votzenmaul, Schelm, Plappermaul, usw.

 

Am 24. Mai 1714 wird Henrich zu 1 Mark Strafe verurteilt, weil er bei der Beerdigung von Herrn Allert aus Selbach verbotswidrig ein Faß angesteckt und Bier verkauft hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 850).

 

Nach Henrichs Tod (1717) klagt seine Witwe am 13.2.1721 gegen Stephan Cannart, dem sie 2 Mark geliehen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, Seite 482). Cannart wurde zur Zahlung verurteilt.

 

 

Am 22.1.1722 wird Henrichs Witwe zu 2 Mark Strafe verurteilt, weil sie die von der Stadt auferlegten Brandschutzmaßnahmen immer noch nicht ausgeführt hat (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, Seite 568). Vermutlich ging es um das Verbot, Flachs in der Stube zu dörren, das die Stadt am 4. November 1717 erlassen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 647).

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XIII - Elisabeth Söhne und Christian Rabe

 

Ihre Geburt ist nicht in den 1658 beginnenden Sachsenhäuser Kirchenbüchern vermerkt. Sie muß also vor 1658 geboren worden sein. Daß sie die Tochter von Henrich und Anna Söhne war, ergibt sich aus einer Gerichtsakte, in der Catharina Elisabeth als Schwägerin von Johannes Schacke (Ehemann von Anna Lucia) bezeichnet wird (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1, Akte vom 6.2.1680).

 

Catharina Elisabeth Söne hat am 1.11.1680 in Sachsenhausen einen Christian Rabe geheiratet. Das Ehepaar hatte 6 Kinder:

- Anna Elisabeth, 24.7.1682-9.8.1682

- Johannes, * 28.12.1683

- Catharina Elisabeth, 3. Advent 1686 - 23.11.1744, heiratet Joh. Henrich Hoppe

- Anna Elisabeth, * 3.12.1689

- Benediktus 30.8.1692 - 28.12.1761

- Johann George, 20.5.1696 - 4.5.1700 (hitziges Fieber)

Elisabeth starb am 28.4.1700 am hitzigen Fieber (= Typhus).

Ihr Mann starb im Alter von 65 Jahren und wurde am 10.4.1716 begraben. Er müßte also um 1657 geboren worden sein.

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XIV - Johann Georg Söhne

 

Sohn des Pfarrers Georg S. (Nr. VI)

10.11.1684 - 13.3.1687 (Nußdorf)

Alter: 2 Jahre, 3 Monate, 21 Tage

Quelle: Kirchenbücher Nußdorf

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XV - Johann Jacob Söhne

 

Sohn des Pfarrers Georg S. (Nr. VI)

Pate: Johann Jacob Treiber, Bürger und Weißbecker in Landau

1.3.1687 - 8.8.1689 (Nußdorf)

Quelle: Kirchenbücher Nußdorf

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XVI - Henrich Wilhelm Söhne

 

Sohn des Pfarrers Georg S. (Nr. VI)

* 30.11.1689 in Nußdorf

11.2.1707 in Heidelberg immatrikuliert.

11.12.1708 in Straßburg immatrikuliert.

Ordiniert vom Pfarrer in Landau 1713.

1715 - 1733 Pfarrer in Dürkheim (oder Dammheim?).

Ab 1733 Pfarrer in Rhodt.

Am 12.2.1715 heiratet er Margaretha Salome Reuther, Tochter des Küfers Georg Werner R. aus Worms. Sie starb am 23.8.1727 im Alter von 36 Jahren, 7 Wochen und 4 Tagen.

Am 20.4.1728 heiratet er Maria Sybilla Kießer (15.12.1705 - 9.7.1767), Tochter des Lammwirts Joh. Michael K. und der Anna Maria Metzger aus Rhodt.

Er hatte insgesamt 16 Kinder.

Eine Tochter hatte ein intimes Verhältnis zu einem Metzgerburschen, das nicht ohne Folgen blieb. Er rügte ihr Verhältnis öffentlich in der Kirche.

Am 8. Okt. 1738 beschwerte er sich bei dem Domkapitel über seinen Competenzwein. Dieser sei so schlecht, wie er in den Jahren 1716, 1724 1725 und 1730 nicht gewachsen sei. Er bat um Rücknahme und Lieferung eines besseren Weins und fügte zur Bekräftigung eine gerichtliche Bescheinigung bei. Eine weitere Beschwerde folgte am 4. November. Der Wein sei so schlecht, daß er noch nicht einmal einem Tagelöhner gegeben werden könne. Das Domkapitel wieß die Klage jedoch am 12.11.1738 ab, weil sie unstatthaft sei.

Er starb am 21.1.1767 in Rhodt.

(Quellen: Kirchenbücher Nußdorf - Georg Biundo, Die evangelischen Geistlichen der Pfalz seit der Reformation, Neustadt/Aisch 1968 - Alfred Hans Kuby, Ergänzungen zum Pfälzischen Pfarrerbuch - Pfälzisch-Rheinische Familienkunde, Band 14, Heft 8)

 

Seine lorbeerenumrahmte Grabsinschrift mit einem Relief des guten Hirten ist noch in Rhodt erhalten:

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Erde

nimm hin was dein ist.

Hier überliefert dir der Tod

ein

nach überstand fleissig Hüten und Wachen

seiner Heerde

abgematteten Coerper

des

Hochehrwürdigen und Hochgelährten Herrn

Henrich Wilhelm Söhne

in die 33 Jahre

treueifrigen Pfarrers der evangelisch

 

Lutherischen Gemeinde zu Rhodt

 ...(Rest der Inschrift kaum zu erkennen)...

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XVII - Anna Sybilla Söhne

 

Tochter des Pfarrers Georg S. (Nr. VI)

ca. 1692 - 31.3.1699 (Alter: 6 Jahre, 6 Monate, 23 Tage)

Da ihre Geburt nicht in Nußdorf vermerkt ist, muß sie woanders geboren worden sein.

Kirchenbucheintrag des Vaters bei der Beerdigung: Du hast dein Leben doch bald seeliglig vollendet, die Seele Himmel auf zu deinem Gott gesendet. Was wollten wir nicht einstellen unser Ach u. stetiges Bitten, Gott daß wir bald folgen nach.

Quelle: Kirchenbücher Nußdorf

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XVIII - Anna Barbara Söhne

 

Tochter des Pfarrers Georg S. (Nr. VI)

Patin: Anna Barbara, Ehefrau des Bürgers und Handelsmannes Johann Henrich Decker zu Landau.

16.2.1696 - 7.1.1698 (Nußdorf)

Alter: 1 Jahr, 11 Monate, 24 Tage

Kirchenbucheintrag des Vaters bei der Beerdigung: So schlaf nun liebes Kind, in deines Jesu Armen. Gott wird auch über uns sich väterlich erbarmen, daß du uns und wir dich mit Freuden wiedersehen, wenn von dem Tränenthal wir zu Gott werden gehen.

Quelle: Kirchenbücher Nußdorf

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XIX - Johann Michael Söhne

 

Sohn des Pfarrers Georg S. (Nr. VI)

* 3.6.1699 in Nußdorf

Quelle: Kirchenbücher Nußdorf

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XX - Maria Louisa

 

Tochter von Henrich Wilhelm (Nr. XVI).

Hat vor 1768 den Amtsschreiber Joh. Christoph Sievert aus Altdorf/Pfalz geheiratet.

(Quelle: Alfred Hans Kuby, Ergänzungen zum Pfälzischen Pfarrerbuch)

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XXI - Marie Sybille

 

Tochter von Henrich Wilhelm (Nr. XVI).

* 2.11.1739 in Landau

+ 30.7.1810 in Colmar

ý Jean Schouch (Landau 1766 - Colmar 1848). Dieser war zunächst mit Hans Wolf, und ab 1808 mit Hans Wilhelm Müller Geschäftsführer des Handelshauses von Michael Soehnée (Nr. XXII) in Colmar.

(Quelle: Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974)

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XXII - Johann Michael Söhne (Jean-Michel Soehnée, genannt Soehnée l'aîné)

 

Sohn von Henrich Wilhelm (Nr. XVI).

* 31.8.1741 in Rhodt. + 13.5.1815 in Paris

 

Am 1. Mai 1762 wird er von dem Handelshaus "Pourtalès & Cie" in Neuchâtel (Schweiz) als Kommis angestellt. Dieses Haus handelte mit indischen und bedruckten Tüchern. Im ersten Jahr erhält er 60 Florint + Kost und Logis. Dieses Gehalt sollte bis zum 5. Jahr auf 200 Florint steigen.

1764 heiratet er Susanna Elisabeth Stahl, Tochter des Rotgerbermeisters Philipp Stahl aus Landau. Im gleichen Jahr erhält er einen neuen Vertrag von Pourtalès, der ihm ein Jahresgehalt von 1.200 Livres + Kost und Logis sichert.

Am 1.1.1768 wird er Gesellschafter des Handelshauses (allerdings nur mit einer halben Aktie von insgesamt 36 Aktien Stammkapital).

Am 29.3.1770 wird er Procureur général (= Handlungsbevollmächtigter) dieses Hauses.

Am 16.4.1776 wird er Bürger von Neuchâtel, obwohl er dort nicht wirklich wohnte: seine Kinder wurden Landau geboren und 1780, als er das "Schlössel" in Rhodt bauen ließ, hielt er sich dort 2 bis 3 Monate im Jahr auf.

 

Das Handelshaus Pourtalès wird am 31.12.1795 aus nicht bekannten Gründen aufgelöst. Daraufhin gründete Michel am 12. Nivôse des Jahrs V der frz. Republik (1.1.1797) die Firma "Soehnée l'aîné & Cie". Teilhaber sind er selbst, sein Bruder Jakob Friedrich, sein Neffe Jean Wolff, der Tuchfabrikant André Hartmann aus Munster, und sein Schwiegersohn Jacques Frédéric Bartholdi. 1807 kommt der Schwiegersohn Jean Guillaume Muller als weiterer Gesellschafter hinzu. Die Firma hat ihren Sitz in Paris, aber auch ein Magazin in Colmar. (Michels Anschrift im Jahr XI der frz. Republik (= 1802/03) lautet Rue de la Loi Nr. 86 und 151, Paris. Eines der beiden Häuser war Sitz der "Soehnel & Cie". Die Rue de la Loi wurde später in Rue de Richelieu umbenannt). Zweck der Firma ist der Handel mit Waren aus Indien, sowie der Betrieb der Manufaktur für gefärbtes Tuch in Munster.

Der Einstieg in das Bankgeschäft erfolgt 1801. In diesem Zusammenhang war Michel Soehnée auch als "Censeur" der "Banque de France" vom 16.2.1800 bis 28.12.1808 (Rücktritt wegen seiner Gebrechen) tätig.

1808 wieß das laufende Konto der Firma 687.716 F aus und das Stammkapital belief sich auf 440.123 F.

1809 soll die Firma über eine große Zahl von Manufakturen und diversen Einrichtungen verfügen, in denen über 1.500 Arbeiter tätig sind. Die Betriebe sollen über Hunderte von Meilen verstreut sein.

Bei seinem Tod in seinem Haus in der Rue de Richelieu Nr. 106 hinterläßt Michel ein Vermögen von 1.414.875 F.

 

Er wurde in Paris auf dem Friedhof Père Lachaise bestattet (in der Nähe von La Fontaine und Molière).

 

(Quellen: Alfred Hans Kuby, Ergänzungen zum Pfälzischen Pfarrerbuch - Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974 - André Brandt: Jacques-Louis de Pourtalès, ses associés ..., in Bulletin du Musée historique de Mulhouse, Bd. 82 (1974) - Almanach National de France An XI de la République, S. 195 u. 667)

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XXIII - Maria

 

Tochter von Henrich Wilhelm (Nr. XVI).

Hat den Pfennigmeister Joh. Georg Friedrich Seugling geheiratet. Gestorben 1766 in Kandel.

 

(Quelle: Alfred Hans Kuby, Ergänzungen zum Pfälzischen Pfarrerbuch)

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XXIV - Jakob Friedrich Söhne (Jacques Frédéric Soehnée, genannt Soehnée le cadet)

 

Sohn von Henrich Wilhelm (Nr. XVI).

* 6.4.1746 in Rhodt

Heiratet die Pfarrerstochter Caroline Krüger aus Landau.

 

Am 1.5.1765 wird er Kommis (Handlungsbedienter) in den Handelshaus "Pourtalès & Cie" in Neuchâtel (Schweiz), zu den gleichen Anfangsbedingungen wie sein Bruder Michael 3 Jahre zuvor.

Ein Dokument im Landesarchiv Speyer (Sign. C 5/513), das ich noch nicht gesehen habe, soll besagen, daß er 1767 wegen eines Erbanfalls in die Schweiz wollte.

Am 1.5.1779 betrug sein Jahresgehalt bei Pourtalès 1.200 Livres. Ferner bekam er den Ertrag einer 1/8 Aktie, für die er jedoch nicht haften mußte.

Er blieb in der Firma bis zu deren Auflösung am 31.12.1795. Danach wurde er Teilhaber an dem Handelshaus seines Bruders "Soehnée l'aîné & Cie".

 

Er starb am 12.7.1821 in Les Prés Saint Gervais bei Paris

 

(Quellen: Georg Biundo, Die evangelischen Geistlichen der Pfalz seit der Reformation, Neustadt/Aisch 1968 - Alfred Hans Kuby, Ergänzungen zum Pfälzischen Pfarrerbuch - André Brandt: Jacques-Louis de Pourtalès, ses associés ..., in Bulletin du Musée historique de Mulhouse, Bd. 82 (1974) - Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974 - Werner Hacker, Auswanderungen aus Rheinpfalz und Saarland im 18. Jh., Stuttgart 1987)

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XXV - Weitere 11 Kinder

 

Ich hatte nur das Geburtsdatum von Louisa Barbara (16.9.1795) und Sophia Susanna aus den Kirchenbüchern von Rhodt (Kirchenarchiv Speyer) herausgeschrieben.

 

Zu den übrigen Kindern könnte auch der Bauer und Leineweber Jakob Söhne gehören, der am 14.10.1785 von Rexingen Kreis Zabern durch Wien gekommen sein soll, mit 4 weiteren Personen nach Ungarn wollte und wahrscheinlich die jugoslawische Linie begründete.

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XXVI - Catharine Elisabeth Soehnée

 

Tochter von Michael (Nr. XXII).

* 26.7.1767 in Landau, + 8.9.1834 in Paris.

Heiratet am 23.10.1887 Jacques Frédéric Bartholdi (1763-1844), Sohn des Bürgers und Apothekers Gilles François Bartholdi (1723-1787) in Wissembourg (später Colmar) und dessen 2. Ehefrau Marie Ursule Sonntag. Ihre Mitgift betrug 60.000 Livres. Ihre Vater stockte ihre Mitgift noch einmal um 10.000 Livres auf.

Ihr Ehemann war zunächst Gesellschafter von "Weiss & Cie" in La Rochelle und von "Weiss & Emmerth" in Bordeaux. Dann wurde er im Jahr V der frz. Republik (= 1796/97) Gesellschafter im Handelshaus seine Schwiegervaters "Soehnée & Cie". Weitere Tätigkeiten: Bankier, 1810 Richter am Handelsgericht, Conseiller général de la Seine, Verwalter der Sparkasse Paris, 1827-1844 Vorsitzender der "Cie Royale d'Assurances Générales", 1837 Träger des Ordens der Ehrenlegion.

(Quelle: Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974)

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XXVII - Marie Charlotte Soehnée

 

Tochter von Michael (Nr. XXII).

Vor 1800 gestorben. Zu ihrer Hochzeit erhielt sie 1791 eine Mitgift von 60.000 Livres von ihrem Vater. Sie hat den Frankfurter Kaufmann Georg Michael Hertzog geheiratet. Dieser war in 2. Ehe mit Marianne Schmid verheiratet. Um 1809 gestorben.

(Quelle: Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974)

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XXVIII - Frédéric Soehnée

 

Sohn von Michael (Nr. XXII).

* 11.8.1771 in Landau.

Im Alter von 16 1/2 Jahren, am 1.11.1786, wurde er Lehrling bei "Pourtalès & Cie", also dem Haus, in dem sein Vater Gesellschafter war. Dort blieb er vermutlich bis 1792.

Zu seiner Hochzeit erhielt er 45.000 Livres von seinem Vater. Dieser Betrag wurde später noch einmal um 5.000 Livres aufgestockt. Sein von dem Notar Samuel Muller am 1.9.1800 in London verfaßter Ehevertrag besagt, daß er mit der am 11.9.1783 in Smyrna geborenen und am 5.12.1871 in Paris verstorbenen Rosalie Arsène Fesquet verheiratet war, die während der Restauration einen berühmten Salon (= Gesprächskreis) in Paris führte.

 

Später war Frédéric als Bankier in Paris und als Teilhaber seines Vaters tätig.

Er starb am 16.8.1816 in Bourbonne-les-Bains und wurde in Paris beigesetzt. Er hinterließ keine Kinder. Somit erbte seine Frau sein gesamtes Vermögen (Testament vom 7.7.1816), auch das "Hôtel Soehnée" (= großes Herrenhaus) in der Rue de Richelieu in Paris.

 

Ein noch nicht eingesehenes Dokument vom 14.11.1851 befindet im Centre Historique des Archives Nationales in Paris (Sign. ET/LXIX/184903 Nr. 37849). Es soll eine Versicherungsentschädigung der in der Rue de Berry 2.75 wohnhaften Witwe betreffen. Ein zweites Dokument vom 1.5.1851 (Sign. ET/LXIX/184611-r24 Nr. 37569) soll die Rückzahlungsfrist eines Darlehns über 50.000 Francs betreffen.

 

(Quellen: Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974 - André Brandt: Jacques-Louis de Pourtalès, ses associés ..., in Bulletin du Musée historique de Mulhouse, Bd. 82 (1974))

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XXIX - Marie Louise Soehnée

 

Sie ist die Tochter von Michael (Nr. XXII).

Am 3. Messidor des Jahres XII der frz. Republik (= ca. Juni 1803) heiratete sie am 19.6.1774 den in Wissembourg geborenen Jean Guillaume Müller, Sohn des Kaufmannes Jean Adolphe Müller und der Eléonore Frédérique Hey. Sie brachte eine Mitgift von 50.000 Livres in die Ehe ein.

Zum Zeitpunkt der Eheschließung arbeitete ihr Mann bei "Soehnée l'aîné & Cie". Später wurde er Teilhaber seines Schwiegervaters.

Die Kinder aus dieser Ehe werden den Namen Muller-Soehnée tragen. Auch der Ehemann beantragte am 24.3.1821 eine Namensänderung von Müller in Müller-Soehnée. Zu diesem Zeitpunkt war er "capitaine". Dies besagt ein noch nicht gesehenes Dokument im Centre Historiques des Archives Nationales in Paris (Sign. BB/11/170, Akte 543 B5).

 

(Quelle: Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974)

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XXX - René Soehnée

 

Sohn von Jakob Friedrich (Nr. XXIV).

20.8.1782 - Febr. 1870

 

(Quelle: Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974)

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XXXI - Jean-Frédéric Soehnée

 

Sohn von Jakob Friedrich (Nr. XXIV).

Sept. 1783 - 17. März 1866. Mit Henriette Marescot verheiratet.

Ein noch nicht eingesehenes Dokument vom 11.4.1851 befindet im Centre Historique des Archives Nationales in Paris (Sign. ET/LXXXI/874 Nr. 41926). Es nennt als Anschrift des Ehepaares die Rue des Vinaigriers 17.75 in Paris. Außerdem heißt die Ehefrau hier Suzanne Malescot.

 

(Quelle: Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974)

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XXXII - August Ludwig

 

Sohn von Jakob Friedrich (Nr. XXIV).

* 23.4.1788 in Landau

Jurist (lic. jur.) in Weißenburg im Elsaß.

 

(Quelle: Georg Biundo, Die evangelischen Geistlichen der Pfalz seit der Reformation, Neustadt/Aisch 1968)

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XXXIII - Frédéric Louis Muller-Soehnée

 

Ein noch nicht eingesehenes Dokument vom 14.7.1851 befindet im Centre Historique des Archives Nationales in Paris (Sign. ET/XVIII/1251 Nr. 17520) und soll einen Vertrag über 120.000 Francs für den Kauf eines Hauses zwischen dem in der Rue du Sentier 3.75 in Paris wohnhaften Kaufmann Frédéric Louis Muller-Soehnée und einem Herrn Gullot betreffen. Dieser Frédéric Louis ist wahrscheinlich ein Sohn der Marie Louise (Nr. XXIX).

Ein weiteres Dokument vom 4.9.1851 (Sign. ET/XVIII/184904-r30 Nr. 17604) betrifft die Rückzahlungsfrist eines Darlehns von 60.000 Francs.

 

Auf dem Friedhof Père Lachaise bestattet: * 4.10.1808 in Paris, + 24.5.1861

Möglicherweise war er verheiratet, da unter seiner Grabinschrift der Name von Annette Arsène Muller-Söehnée vermerkt ist. * 21.5.1815 in Munster, + 22.3.1875 in Neuilly sur Seine.

Eine weitere Grabinschrift läßt auf einen Sohn schließen: Charles Eugène Muller-Söehnée, * 22.2.1845 in Paris, + 27.9.1897

3 weitere Inschriften von früh gestorbenen Kindern, die allerdings nur den Namen Muller tragen.

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XXXIV - Charles Guillaume Muller-Soehnée

 

Ein noch nicht eingesehenes Dokument vom 18.7.1851 befindet im Centre Historique des Archives Nationales in Paris (Sign. ET/XVIII/185011-r30 Nr. 17530) und soll besagen, daß ein Charles Guillaume Muller-Soehnée der Ecole Nationale des Beaux-Arts 10.200 Francs vermacht hat.

Dieser Charles Guillaume ist wahrscheinlich ein Sohn der Marie Louise (Nr. XXIX).

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XXXV - Henri Alexis Frédéric Soehnée

 

Henri Alexis Frédéric war vermutlich ein Enkel von René (Nr. XXX).

* 31.3.1866 in Paris

Schulausbildung: Ecole des Chartes, Diplom der Ecole des Hautes Etudes, ehemaliges Mitglied der Ecole Française de Rome

Archivar in Paris (Archiviste principal, später Conservateur aux Archives Nationales).

Anschrift 1924: 40, rue de Verneuil, Paris

Ein noch nicht eingesehenes Dokument im Centre Historique des Archives Nationales in Paris (Sign. L2540006) betrifft die Verleihung der Ehrenlegion.

 

(Quellen: Romuald Szramkiewicz, Les régents et censeurs de la Banque de France ..., Genève 1974 - Qui êtes-vous, annuaire des contemporains, Paris 1924)

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XXXVI - Marie Victor Charles Soehnée (Soehnel)

 

Ein noch nicht eingesehenes Dokument vom 16.5.1851 befindet im Centre Historique des Archives Nationales in Paris (Sign. ET/LXXXI/874 Nr. 41940) und soll einen Marie Victor Charles Soehnel nennen, der von Beruf Student war, in der rue des Vinaigriers 17.75 wohnte und 1250 Francs an einen Herrn Ledru zahlte, damit dieser den Wehrdienst an seiner Stelle verrichtete. Dieser Charles Soehnel war vermutlich ein Sohn von Jean Frédéric (Nr. XXXI), der im gleichen Haus wohnte. Die Schreibweise Soehnel erinnert an den Firmennamen "Soehnel & Cie" (vgl. Nr. XXII).

Ein weiteres Dokument (Sign. L2531010) soll besagen, daß Marie Victor Charles Soehnée am 5.5.1829 in Paris geboren wurde.

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XXXVII - Jacques Frédéric Soehnée

 

Ein noch nicht eingesehenes Dokument befindet im Centre Historique des Archives Nationales in Paris (Sign. L2531009) und soll besagen, daß Jacques Frédéric Soehnée am 22.7.1827 in Paris geboren wurde.

Es könnte sich um einen Sohn von Jean Frédéric (Nr. XXXI) handeln.

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XXXVIII - Johann Franz Söhne

 

Im Seelenregister von Waldeck wird ein am 11.2.1683 geborener Johann Franz Söhne aufgeführt, dessen Eltern Wilhelm und Anna Catharina Söhne waren (Nr. VII). Sein Name ist mit dem Vermerk "denatus" (= verstorben) versehen, was darauf hindeutet, daß er früh gestorben ist.

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XXXIX - Catharina Margaretha Söhne und Christian Bohland

 

Nach den Kirchenbüchern wurde sie am 7.6.1685 in Waldeck als Tochter des Wilhelm und der Anna Catharina Söhne (Nr. VII) geboren. Im Seelenregister wird allerdings der 11.10.1685 als Geburtsdatum genannt.

 

Am 6.9.1712 heiratete sie Christian Bohland aus Waldeck (24.9.1682 - 17.8.1760). Laut OSB Waldeck gingen 8 Kinder aus dieser Ehe hervor:

- Justus Wilhelm Bohland, 30.8.1713 - 7.11.1791

- Johann Christian Bohland, 30.4.1715 -

- Johann Conrad Bohland, 6.8.1717 - 18.4.1787

- Justianus Bohland, 28.10.1719 - 9.11.1806. Dieser heiratete Anna Elisabeth Söhne aus Sachsenhausen (Nr. LV).

- Anna Catharina Bohland, 12.12.1721 - 17.3.1723, starb an den Blattern.

- Johann Henrich Bohland, 14.4.1724 -

- Anna Catharina Bohland, 20.5.1726 - 20.9.1726, war "krank auf die Welt gekommen und immerfort geseuchelt".

- Johann Christoph Bohland, 22.12.1727 - 27.8.1747 (Arolsen).

 

Catharina Margaretha Bohland starb am 9.8.1758 im Alter von 73 Jahren.

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XL - Johann Christoph Baltasar Söhne

 

Im Seelenregister von Waldeck wird ein am 10.11.1689 geborener Johann Christoph Baltasar Söhne aufgeführt, dessen Eltern Wilhelm und Anna Catharina Söhne waren (Nr. VII).

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XLI - Anna Barbe Söhne und Ludwig Hankel

 

Laut Seeelenregister wurde sie am 4.10.1692 als Tochter des Wilhelm und der Anna Catharina Söhne (Nr. VII) geboren.

 

Am 5.11.1716 heiratete sie Johann Ludwig Hankel aus Waldeck (1681 - 19.5.1745). Laut OSB Waldeck gingen 8 Kinder aus der Ehe hervor:

- Anna Catharina Hankel, 6.5.1718 - 16.6.1718

- Johann Franz Hankel, 20.10.1719 - 9.6.1720

- Johann Christian Hankel, 30.5.1721 -

- Johann Franz Hankel, 14.1.1725 - 12.2.1803

- Maria Margaretha Hankel, 26.10.1727 - 17.12.1729 (Blattern)

- Carl Henrich Christian Hankel, 17.12.1730 -

- Anna Catharina Hankel, ? - 12.9.1734

- Zacharias Hankel, 5.7.1736 - 12.10.1736

 

Anna Barba starb am 13.9.1753.

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XLII - Henrich Wilhelm Söhne und Elisabeth Möller und Magdalena Höhle

 

Laut Seelenregister Waldeck wurde er am 8.11.1695 als Sohn des Wilhelm und der Anna Catharina Söhne (Nr. VII) geboren.

 

Am 2.4.1718 wurde er Bürger. (Laut Auskunft von Herrn Neuhaus aus Waldeck mußte man zur Erlangung des Bürgerrechts einen ledernen Feuerwehreimer spenden, was nicht gerade billig war.)

 

Am 17.11.1722 heiratete er in Kleinern Catharina Elisabeth Möller, Tochter des Müllers Johann Friedrich Möller aus Kleinern. Er muß aber in Waldeck geblieben sein, denn die drei Kinder, die aus dieser Ehe hervorgegangen sind, wurden alle in Waldeck geboren. Seine um 1705 geborene Frau starb am 11.8.1732 nach dem Kindbette, an einem "Zufall" (= Anfall).

 

Fünf Jahre später, am 10.4.1739, heiratete er ein zweites Mal, diesmal in Waldeck. Aus dieser neuen Ehe mit Anna Magdalena Höhle (15.11.1701 - 2.2.1762) sind keine Kinder hervorgegangen.

 

Henrich Wilhelm starb am 5.12.1777 in Waldeck im Alter von 82 Jahren.

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XLIII - Anna Catharina Söhne und Konrad Backhaus und Johannes Günther

 

Sie wurde am 14.5.1724 in Waldeck als Tochter des Wilhelm und der Catharina Elisabeth Söhne (Nr. XLII) geboren. Paten waren die Tante Catharina Margaretha Bohland (Nr. XXXIX) und Friedrich Möller (wahrscheinlich Vater der Mutter Nr. XLII).

 

Am 16.8.1743 wird sie von der Frau des Meisters Justus Höhle angezeigt, weil sie mit dem "Knecht von Netze die gantze Nacht auf dem Heu gelegen" hatte (Stadtarchiv Waldeck, X, Abt. 2, Konv. 14, Fasz. 3). Der Pfarrer Range verwehrte ihr darum den Zugang zum Abendmahl bis zum "Austrag der Sache" (vermutlich Kirchenbuße).

 

Am 4.2.1744 heiratete sie Johann Konrad Backhaus (18.5.1719 - 11.7.1762). Laut OSB Waldeck hatte das Ehepaar 7 Kinder:

- Johann Heinrich Backhaus, 1.7.1745 - 5.12.1821

- Johann Conrad Backhaus, 19.3.1748 - 20.8.1820

- Jakob Philipp Backhaus. 16.8.1750 - 22.7.1752

- Catharina Elisabeth Backhaus, 3.9.1753 - 3.6.1838

- Barba Catharina Backhaus, 21.2.1756 - 5.3.1784

- Heinrich Christian Backhaus, 12.8.1758 - 19.3.1819 (Schleimbrustfieber)

- Maria Sophia Backhaus, 13.3.1761 - 9.11.1804

 

Nachdem ihr Mann während des Siebenjährigen Krieges am hitzigen Fieber gestorben war, ging sie eine zweite Ehe am 15.11.1764 mit Johannes Günther (1712 - 4.10.1778) ein. Laut OSB Waldeck blieb diese Ehe kinderlos.

 

Sie starb am 20.2.1797.

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XLIV - Anna Christina Söhne und Henrich Morhenne

 

Anna Christina Söhne wurde am 18.9.1728 in Waldeck als Tochter des Wilhelm und der Catharina Elisabeth Söhne (Nr. XLII) geboren. Paten waren die Tante Anna Barbe Hankelin (Nr. XLI) und Dieter Möller aus Giflitz.

 

Am 26.11.1750 heiratete sie den Schmiedemeister Johann Henrich Morhenne (1.2.1722 - 12.10.1769). Laut OSB Waldeck gingen 4 Kinder aus der Ehe hervor:

- Johann Philipp Morhenne, 5.4.1752 - 24.4.1805

- Catharina Elisabeth Morhenne, 10.4.1755 - 8.2.1837

- Anna Catharina Morhenne, 1.7.1758 - 7.11.1810

- Henrich Christian Morhenne, 15.12.1769 - 19.12.1784

 

Anna Christina starb am 4.10.1789 im Alter von 61 Jahren.

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XLV - Maria Elisabeth Söhne

 

Sie wurde am 11.7.1732 in Waldeck als Tochter des Wilhelm und der Catharina Elisabeth Söhne (Nr. XLII) geboren. Paten waren Anna Martha Müllerin und Caspar ...(unlesbar)... aus Kleinern.

 

Sie starb bereits im Alter von 5 Wochen am 18.8.1732.

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XLVI - Catharina Söhne und Ludolph Hungerland

 

Anna Catharina, Henrich Sönen Tochter, wurde am 30.12.1678 geboren und am 4. Januar 1679 in Sachsenhausen getauft. Im Jahre 1691 wurde sie konfirmiert.

 

Später muß sie eine Zeit lang einen eigenen Hausstand geführt haben, denn bei der Viehschatzung von 1715 wurde sie unter eigenem Namen geführt. Zu diesem Zeitpunkt besaß sie eine Kuh und wurde dafür mit 3 Schilling veranschlagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, XXI/8, Konv. 11, Fasz. 28).

 

Am 13.8.1718 klagt Catharina gegen Georg Tepel (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 179-184, 198-199). Sie hatte Korn in der Mühle von Oberwerbe mahlen wollen. Als sie um 1 Uhr nachts an der Reihe war, schüttete sie etwas Korn in die Mühle. Da kam Georg Tepel hinzu und sagte, er sei jetzt an der Reihe, und wollte ihr Korn wieder aus der Mühle nehmen. Das wollte sie verhindern und es kam zum Streit. Tepel beschimpfte sie: der Teufel solle sie holen und sie solle ihrer Mutter Votze mahlen. Auch habe er sie an Galgen verwiesen, da gehöre sie hin. Schließlich habe er sie mit der Faust geschlagen, daß ihr Hören und Sehen vergingen. Daraufhin beschimpfte sie ihn: Du schlägst mich wie ein Schelm und bist ein Schelm. Dich kennt die ganze Stadt und jeder weiß, was Du für ein Kerle bist.

Das Gericht verurteilte Tepel zu 3 Mark Strafe.

 

Am 12.5.1720 trägt sie einen Streit mit Conrad Eberley vor Gericht aus (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 373-374). Hier ging es um einen Wassergraben, den Eberley offensichtlich umgeleitet hatte. Eberley mußte dafür eine Mark Strafe zahlen. Aber auch Catharina mußte eine halbe Mark für wohltätige Zwecke zahlen, weil sie geflucht hatte.

 

Am 22.1.1722 zeigt sie Henrich Valentin an, weil dieser nachts um zwei Uhr mit dem Dreschen angefangen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 569, 601, 609-610). Sie konnte aber Valentins Behauptung, er sei erst um 3 Uhr aufgestanden und habe zunächst den Morgensegen mit den Seinigen gelesen, bevor er mit dem Dreschen anfing, nicht widerlegen. Darum wurde sie selbst zu 5 Mark Strafe oder ersatzweise zweimal 24 Stunden Arrest verurteilt. Sie hat die Strafe abgesessen.

 

Nach dem Tod ihrer Mutter im April 1723 (der Vater war bereits 1717 gestorben), entstand Streit unter den Erben. Ihr Bruder Christian stellte ihr das Bett vor die Tür und zog selbst zusammen mit seiner Frau in Catharina Kammer (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 756-757, 761, 783-784). Außerdem stritt man um Geld und beschimpfte sich. Weil dem Gericht bekannt war, daß

"Anna Catharina Söhnin ein loses Maul hat" und weil sie "ihre Schwiegerin in ihrem Ehebette nächtl. wieder tumultieret hat", wurde sie zu einer Mark Strafe, und wegen Fluchens zu einer halben Mark für wohltätige Zwecke verurteilt.

 

Wenig später muß sie geheiratet haben, denn wie aus einer Klage des Daniel (Nr. XLVIII) und Henrich (Nr. XLIX) gegen deren Bruder Christian (Nr. XLVII) hervorgeht, (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 47, Fasz. 12) hatte Christian Söhne einen Schwager namens Hungerland bei sich aufgenommen. Dieser kann nur der Ehemann von Anna Catharina gewesen sein, wobei die Hochzeit vor 1725 stattgefunden haben muß (möglicherweise außerhalb von Sachsenhausen, denn die Heiratseintragung war nicht zu finden). Auf jeden Fall war die Heirat erst nach dem 27.8.1722, denn an diesem Tag wurde Catharina Patin ihrer Nichte Maria Catharina und trug noch den Namen Söhne.

 

Catharinas ca. 1671 geborener Ehemann starb 1735. Wenig später, am 29.7.1735, beantragte sie die Bestellung von Vormündern für ihren Stiefsohn Ludolph Hungerland (Stadtarchiv Waldeck, X, Abt. 2, Konv. 10, Fasz. 16). Diesen Antrag hat sie aber vermutlich zurückgezogen, denn der gesamte Text dieser Urkunde ist durchgestrichen.

Unklar ist, warum Anna Catharina Hungerland bereits 1730 in das Sachsenhäuser Hospital ging, wo sie bis zu ihrem Tode blieb. Die Todeseintragung im Kirchenbuch lautet: "29. März 1748: Ludolph Hungerlands Witwe begraben. Alter: 70 Jahre".

 

Nach ihrem Tode holten sich ihre Brüder Christian, Daniel und Henrich die hinterlassenen Mobilien aus dem Hospital und teilten sie unter sich auf. Die Begräbniskosten überließen sie dagegen dem Hospital. Da aber nach althergebrachter Sitte die Hinterlassenschaft der Hospitaliten dem Hospital zufiel, verklagte das Hospital im Jahre 1750 die Brüder bzw. deren Erben auf Erstattung der Begräbniskosten. Aber nur Christian konnte zahlen. Henrich und Georg, Erben des inzwischen verstorbenen Daniel, unterzeichneten darum eine Obligation, mit der sie sich verpflichteten, jeweils 1 Reichstaler und 6 Schilling an das Hospital zu zahlen und diesen Betrag bis zur Rückzahlung zu verzinsen (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVI/2, Konv. 6, Fasz. 14).

 

Anna Catharinas Bruder Henrich führte übrigens noch einen Prozeß wegen ihrer bescheidenen Hinterlassenschaft: eine Forderung über 10 Reichstaler, welche Anna Catharina Hungerland dem Henrich Eberling (Schwager von Henrich Söhne) geliehen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 48, Fasz. 5).

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XLVII - Christian Söhne und Elisabeth geb. Löwe

 

"Johannes Christian, Henrich Söhnen fili, geboren 8. Martii, getauft 17. ejusdem, susceptores Christian Rabe und Johannes Göbeling".

Aus dieser Geburtseintragung des Jahres 1682 geht hervor, daß Christian am 8.3.1682 in Sachsenhausen geboren und am 17.3.1682 getauft wurde. Seine Eltern waren Henrich und Anna Söne. Einer der Paten (susceptor) war sein Onkel Christian Rabe, Ehemann von Elisabeth Söne.

 

Am 14.6.1701 klagen Conrad Schulze und Johannes Schluckebier junior gegen Christian Söhne und Adam Stein wegen zwei Wiesen "in den Simbden und Selbach". Warum die Nutzung dierser Wiesen strittig war, geht nicht aus den Akten hervor (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 2).

 

Am 17.6.1721 klagt Christian gegen Henrich Valentin, weil dieser eine Furt zu dicht bei seinem Misthaufen gemacht hatte. Das Gericht entschied jedoch, daß Valentin das Recht habe, dort her zu fahren. Da Christian den Gerichtsbeschluß nicht achtete und Söhnen Tochter (damit kann nur seine Schwester Anna Catharina gemeint sein) die Steine herausriß und vor die Kirchenmauer legte, wurde Christian zu 2 Mark Strafe verurteilt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 500-501, 538).

 

Am 12.7.1723 wird Christian erneut zu 2 Mark Strafe verurteilt, weil er die Stadtbrauer mit "Bütten machen" aufgehalten hat und sich außerdem bei der diesbezüglichen Vernehmung vor Gericht mit unhöflichen Worten aufführte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 718). Nach dem Urteil sagte Christian, er wolle nicht mehr im Brauhaus arbeiten und es könne ihn niemand dazu zwingen. Worauf ihm das Gericht eine gebührende Strafe androhte, falls er sich weigern sollte, künftig im Brauhaus zu arbeiten.

 

Am 2.3.1724 darf Christian schon wieder 2 Mark Strafe zahlen, weil er sich mit ungebührlichen Worten über den Pfennigmeister geäußert hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 813).

 

Am 17.9.1723 hat Christian in Sachsenhausen die 4 Jahre jüngere und am 19.5.1886 geborene Anna Elisabeth Löwe, Johannes Löwens Tochter, geheiratet. Aus dieser Ehe gingen 3 Kinder hervor, von denen eines als Kleinkind starb.

Durch die kurz nach dem Tod seiner Mutter (der Vater war bereits 1717 gestorben) stattfindende Hochzeit trat er das elterliche Erbe an. Wie aus einem Grundstücksverzeichnis des Jahres 1729 (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 20. Fasz. 1) hervorgeht, hat Christian den Grundbesitz seines Vaters komplett übernommen. 3 Morgen Ackerland, die "von Johan Rennern

herrühren", sind noch hinzugekommen. Er verfügte somit über 15 Morgen Ackerland, 2 Wiesen, 4 Gärten und ein Wohnhaus. Der Viehbestand betrug 1722: 1 Pferd, 2 Kühe, 1 Rind und 1 Kalb (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 12, Fasz. 49). Die Pacht für das Kirchenland zahlte er entweder bar oder arbeitete sie durch Faßbinden ab.

 

Von Beruf war Christian Faßbinder. Dies wird durch erhaltene Rechnungen bestätigt. So stellte "Meister Christian" im Jahre 1730 für 3 Reichstaler und 6 Groschen einen neuen Maischebottich für die Sachsenhäuser Brauerei her (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/5, Konv. 42, Fasz. 52). Das Büttnerhandwerk scheint aber nicht sehr einträglich gewesen zu sein, denn sein Lehrjunge Benedikt Rabe sagte am 27.1.1730 in einem Prozeß aus, Meister Christian Söhne habe 1724 kein Holz gehabt und er hätte nichts gelernt, da er ständig Feldarbeiten verrichten mußte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 9. Fasz.4). Dies dürfte auch der Grund sein, warum Christian auch Schreinerarbeiten erledigte. So machte er 1741 die Scheibe für das Freischießen und bekam dafür 5 Schilling und 3 Pfennig (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 103/2).

 

Ebenso wie sein Vater war Christian auch im Stadtrat tätig. Mindestens 1740/41 und und 1744/45 war er Ratsherr und übernahm entsprechende Aufgaben. Zum Beispiel am 18. August 1741: "Der Ratsherr Christian Söhne hat die Brandeweinhäuser gleichmäßig zu visitieren gehabt, ob etwa darin der Sontag entheiliget und Saufgelage gehalten würden." (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b. Konv. 103/2).

 

Das Privatleben des Christian scheint nicht sehr glücklich gewesen zu sein. Er war bereits 41 Jahre alt, als er heiraten und das väterliche Erbe übernehmen konnte. Seine Brüder Daniel und Henrich mußte er auszahlen. Daniel erhielt 9 und Henrich 12 Reichstaler. Diesen war diese Abfindung jedoch nicht genug und als sie 20 Jahre lang auf weitere Zahlungen gewartet hatten, verklagten sie Christian am 25. Oktober 1745 (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 47, Fasz. 12). Er wurde dazu verurteilt, beiden jeweils 6 weitere Reichstaler zu zahlen. Da aber sein Schwiegersohn Henrich Fischer seinen Hof bereits 1745 einfach übernommen hatte und sich weigerte, Daniel und Henrich an seiner Stelle auszuzahlen, verklagte Christian nun seinen Schwiegersohn am 21. Juli 1746 auf Rückgabe seines Besitzes, damit er seine Brüder selbst auszahlen könne. Diese Klage wurde jedoch abgewiesen, denn die Gutsübergabe an Henrich Fischer sei mit seinem stillschweigenden Einvernehmen geschehen. Allerdings wurde Henrich Fischer angewiesen, Christians Brüder auszuzahlen.

 

Aus der Prozeßakte geht nebenbei hervor, daß Christian auch seinen Schwager Hungerland (Ehemann seiner Schwester Catharina) aufgenommen hatte, was

eine weitere Belastung bedeutete. Schließlich wohnte noch eine ledige Tochter (Philippina) bei ihm.

 

Unter diesen beengenden Verhältnissen muß ein Zusammenleben schwierig gewesen sein. Seit der Ankunft seines Schwiegersohnes im Jahre 1745 ging Christian jeden Abend zu seinem Nachbarn Carl Ludwig, um dort eine warme Stube und etwas Abwechselung zu finden, zumal er zuhause "mehr Verdruß als Freude" hatte. Auch am 2. Weihnachtstag 1749 war er bei seinem Nachbarn Carl Ludwig gewesen. Seine bei ihm lebende ledige Tochter war ebenfalls aus dem Haus gegangen und hatte die Kinder seines inzwischen verstorbenen Bruders Daniel besucht. Diese Gelegenheit ergriff nun der Schwiegersohn Henrich Fischer und verriegelte die Haustür, damit er nicht mehr hinein konnte und um "ihn damit zu ärgern und im Kalten stehen zu lassen". Erst nach längerem Rufen wurde ihm und seiner ledigen Tochter die Haustür von seiner mit Henrich Fischer verheirateten Tochter geöffnet.

 

Ein paar Tage später, am Mittwoch nach Neujahr 1750, wollte Christian ein Schwein schlachten und verlangte von seinem Schwiegersohn das dafür erforderliche Holz. Dieses wurde ihm verweigert und das nun folgende Wortgefecht endete in Handgreiflichkeiten, bei denen Henrich Fischer sowohl seinem Schwiegervater wie dessen lediger Tochter jeweils eine Ohrfeige gab. Daraufhin wandte sich Christian am 13. Januar 1750 an das Gericht und zeigte an, "daß sein Eidam Henrich Fischer ihm in seinem Haus viel Verdruß antue und gar übel traktiere" und bat darum, daß dieser "zu einer besseren Aufführung gegen ihn angewiesen werden möge" und daß ihm befohlen werde, "ihm die zur Leibzucht gehörigen Stücke ohnweigerlich zu prästieren." (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 27, Fasz. 15). Diese Klage hatte allerdings nur bedingt Erfolg, denn nicht nur sein Schwiegersohn wurde zu einer Geldstrafe von 3 Mark verurteilt, sondern er selbst bekam auch eine Strafe von 2 Mark "wegen ausgeübter Zänkerei".

 

Die Frage, ob Christian tatsächlich ein streitsüchtiger Mann war, wird man wohl bejahen müssen, denn nach dem Tod seiner Frau "Maria Elisabeth Sönin", die am 13. Mai 1748 im Alter von 62 Jahren gestorben war, lag er auch mit seinem eigenen Schwiegervater Daniel Löwe im Streit und verklagte diesen am 10. Mai 1749 wegen angeblicher Erbansprüche seiner Frau (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 47, Fasz. 14). Hier ging es um Erbansprüche an einem Garten seiner Schwiegermutter, sowie an einem Garten, an 2 Mütten Korn und an 40 Reichstalern, die die Schwester seiner Ehefrau hinterlassen haben sollte. Die Klage wurde übrigens im wesentlichen abgewiesen. Lediglich an dem Korn, das die Schwester seiner Frau nach ihrem Tod im Sachsenhäuser Hospital hinterlassen hatte, bestätigte ihm das Gericht den Anspruch auf seinen Anteil.

 

 

Christian Söhne, der sich in seiner Klage vom 13.1.1750 gegen seinen Schwiegersohn Fischer als "alter ohnmächtiger kränklicher und mit einem Bruch behafteterer Mann" bezeichnet, starb am 4. Mai 1760 im Alter von 78 Jahren.

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XLVIII - Daniel Söhne und seine beiden Ehefrauen Anna Maria, geb. Weidenhagen und Anna Catharina, geb. Hutzel

 

Johann Daniel Söhne wurde am 11. September 1685 in Sachenhausen geboren und am 15. Sonntag nach Trinitatis, d.h. am 20. September getauft. Seine Eltern waren Henrich und Anna Söhne. Einer seiner beiden Paten war Johannes Schneider, der Sohn des damaligen Sachsenhäuser Pfarrers Peter Schneider.

 

Am 31.1.1714 hat er die am 16.2.1685 in Sachsenhausen geborene und am 20.2.1685 getaufte Tochter von Jost Weidenhagen, Anna Maria Weidenhagen, geheiratet. Aus dieser Ehe gingen 4 Kinder hervor, von denen zwei als Kleinkinder starben.

 

Wie aus einer Klage vom 5.3.1716 hervorgeht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 1122-1124), wohnte Daniel nicht allein mit seiner Familie, sondern er beherbergte auch sein Schwiegervater Weidenhagen. Als nun auch noch sein Schwager Reese einziehen wollte, lehnte dies Daniel ab. Das Gericht entschied, daß Weidenhagen und Reese im Vorderhaus, und Daniel im Hinterhaus wohnen sollten.

 

Über Daniels Grundbesitz konnte ich keine Angaben finden. Er muß jedoch über Land verfügt haben, denn 1715 hielt er 1 Pferd, 1 Kuh, 1 Rind, 3 Ziegen und 1 Schwein. Dafür wurde er mit einem Schatzungsbetrag von 17 Schilling und 2,5 Pfennig veranschlagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, XXI/8, Konv. 11, Fasz. 28). In den folgenden Jahren hat er seinen Viehbestand noch vergrößert: 1722 besaß er 2 Pferde, 1 Stippe (?), 2 Kühe, 1 Kalb, 7 Ziegen und 1 Schwein (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 12, Fasz. 49).

 

Am 31.3.1718 wird Daniel zu zwei Mark Strafe verurteilt, weil er dem Befehl des Bürgermeisters, bei seinem Hause den Mist aus der Wasserrinne zu entfernen, keine Folge geleistet hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 119).

 

Am 2.11.1722 klagen Henrich Reese und Daniel Söhne gegen den Kellerwirt Weinreich, weil dieser ihnen ihr Bier nicht bezahlen wollte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 635, 650). Daniel gehörte also offensichtlich auch zu den Sachsenhäuser Brauherren.

 

Am 23.1.1723 klagt der Jude Abraham Jacob aus Höringhausen gegen Daniel, weil dieser sich weigerte, den vereinbarten Kaufpreis von 5 Reichstalern für ein Pferd zu zahlen, das laut Daniel nur gerne fresse, aber nicht ziehe (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 796-797). Das Urteil in dieser Sache ist nicht erhalten.

 

 

Am 22.11.1726 klagt Daniel Meister gegen Daniel Söhne, weil dieser ihm nur einen Teil des vereinbarten Kaufpreises für ein zweijähriges Pferd gezahlt hatte. Auch hier argumentiert Daniel, daß das Pferd nichts nütze und er es nicht gebrauchen könne. Man verglich sich (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 9, Fasz. 1, S. 243).

 

Als Daniels erste Frau am 4.3.1731 im Alter von 46 Jahren starb, hat er noch im gleichen Jahr erneut geheiratet und am 30.11.1731 Anna Catharina Hutzel, die am 8.10.1698 in Sachsenhausen geborene Tochter des Bertholdus Hutzel, zur Frau genommen. Aus dieser Ehe sind dann 3 weitere Kinder hervorgegangen, die jedoch alle sehr früh starben.

 

Johann Daniel ist nicht sehr alt geworden. Am 13. April 1749 wurde er in Sachsenhausen im Alter von 63 1/2 Jahren begraben.

 

Nach dem Tod ihres Mannes lebte die zweite Ehefrau Anna Catharina laut Seelenregister der Stadt Sachsenhausen für das Jahr 1753 (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 10) allein mit ihrem Stiefsohn Georg (Nr. LIV).

 

Kurz vor ihrem Tod (sie starb am 21.1.1771 im Alter von 72 Jahren) war sie noch bei der Tochter ihrer Schwester (also ihrer Nichte) und deren Ehemann Henrich Fischer junior gewesen, um deren Kinder zu betreuen. Aber dort merkte sie, daß sie krank wurde, und ging nach Hause zu ihrem Stiefsohn Georg zurück. Dort starb sie einige Tage später. In dem Haus ihrer Nichte hatte sie ein paar persönliche Sachen zurückgelassen (eine Brosche, ein Halstuch und ein Paar neue Schuhe), die Frau Fischer nicht herausgeben wollte. Georg Söhne verklagte sie deswegen (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 49, Fasz. 2).

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XLIX - Henrich Söhne und Anna Catharina, geb. Eberling

 

Johannes Henrich Söhne wurde am 15. August 1689 in Sachsenhausen geboren und am 18. August getauft. Seine Eltern waren Henrich und Anna Söhne. Paten waren Johannes Valentin und der Poligraph Johannes Groß (Poligraph = Vielschreiber, gemeint ist der Stadtschreiber).

 

Am 28.11.1715 hat er Anna Catharina Eberling, die ca. 1693 geborene Tochter von Stephan Eberling, geheiratet. Seine Frau brachte ein halbes Lehen Land als "Brautschatz" in die Ehe ein (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 14, Fasz. 15). Aus der Ehe gingen 11 Kinder hervor, von denen jedoch nur 2 groß wurden.

 

Eine Hypothek ging er am 16.1.1719 ein, als er das alte baufällige Pfarrhaus nebst 2 Gärten für 28 Rtlr kaufte und dafür das halbe Lehen Land, das seine Frau in die Ehe eingebracht hatte, als Sicherheit einsetzte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 14, Fasz. 15).

 

Am 16.11.1730 verklagt Henrich den Schweinehirten, weil eines der beiden Schweine, die er dem Hirten anvertraut hatte, tot im Garten des Pfennigmeisters Wagener aufgefunden wurde. Henrich erhielt einen Reichstaler Schadenersatz (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 9, S255-256).

 

Zusammen mit Daniel (Nr. XLVIII) verklagte Henrich im Jahre 1745 seinen Bruder Christian (Nr. XLVII) wegen unzureichender Erbabfindung (vgl. Nr. XLVII).

 

Eine weitere Klage strengte er mit Erfolg 1751 gegen seinen Schwager Henrich Eberling an. Hier ging es um seinen Anteil an 10 Reichtalern, die sich Henrich Eberling von Henrich Söhnen verstorbener Schwester Anna Catharina Hungerland geliehen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 48, Fasz. 5).

 

Aber Henrich war nicht nur immer Kläger, sondern er wurde auch selbst verklagt. So mußte er im Jahre 1750 aufgrund einer Klage des Sachsenhäuser Hospitals eine Obligation an das Hospital über 1 Reichtaler und 6 Schilling ausstellen, da er mit seinen Brüdern die hinterlassenen Mobilien seiner im Hospital verstorbenen Schwester Catharina Hungerland geholt hatte, obwohl diese dem Hospital zustanden, und das Hospital daraufhin eine Erstattung der Begräbniskosten als Schadenersatz verlangte. Diese im Stadtarchiv Sachsenhausen aufbewahrte Obligation ist übrigens ein Autograph, d.h. sie wurde von Henrich selbst geschrieben (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVI/2, Konv. 6, Fasz. 14).

 

 

Über Henrichs beruflich Tätigkeit ist nichts bekannt. Vielleicht war auch er Handwerker, denn 1749 wurde er beauftragt, den Sachsenhäuser Pranger instandzusetzen: "Weilen der alte baufällig und nicht mehr zu brauchen", hat er "den vorm Rathaus umgefallenen Pranger neu machen müssen" (unveröffentlichte Schriften von Herrn Dümke, S. 73). Auf eine handwerkliche Tätigkeit deutet auch Henrichs geringer Viehbestand hin. 1715 besaß er 1 Pferd, 1 Kuh und 1 Schwein und wurde in der Viehschatzung entsprechend mit 9 Schilling und 3 1/2 Pfennig veranschlagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, XXI/8, Konv. 11, Fasz. 28). 1722 war sein Viehbestand weitgehend unverändert. Er besaß nun 1 Pferd, 1 Kuh und 1 Ziege (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 12, Fasz. 49).

 

Möglicherweise ist Henrich einmal in den Stadtrat gewählt worden, denn in einem Grenzstreit zwischen Sachsenhausen und Freienhagen wurde er 1749/50 von der Stadt Sachsenhausen "auf die Landau geschickt, um von einem daselbst wohnenden alten Bürger aus hiesiger Stadt gebürtig einige Nachricht der Grenze halber zu erfragen" (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 105, Fasz. 3).

 

Er starb am 2. September 1759 im Alter von 70 Jahren und 2 Monaten.

Seine Ehefrau überlebte ihn nur wenige Jahre und starb am 31.5.1763 in Sachsenhausen im Alter von 70 Jahren.

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L - Drei früh gestorbene Kinder von Henrich und Anna Söhne

 

* Johannes Söhne wurde am 6.8.1677 in Sachsenhausen geboren.

"Johannes, Henricus Sönen Sönlein" starb am 17. August 1677 im Alter von 11 Tagen und wurde am 19. August begraben.

 

* Anna Lucia Söhne wurde am 15.10.1693 in Sachsenhausen geboren und "sobald nach der Geburt im Haus getauft". Ihre Gevatterin (Patin) war ihre Tante Anna Lucia, Johannes Relicta (d.h. Witwe des Johannes Schake).

Sie starb bereits als "Wochenkindlein" am 22.10.1693. Da sie unmittelbar nach der Geburt getauft worden war (normalerweise erfolgte die Taufe 2 bis 3 Tage nach der Geburt), liegt die Vermutung nahe, daß ihr bevorstehender Tod schon bei der Geburt absehbar war.

 

* Johann Conrad Söhne wurde am 7.10.1695 in Sachsenhausen geboren. Am 10.11.1695 starb auch er als "Wochensöhnlein" an der "Brustschwäche".

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LI - Catharina Söhne und Henrich Fischer

 

Maria Catharina Söhne wurde am 17.7.1724 in Sachsenhausen geboren. Ihre Eltern waren Christian und Elisabeth Söhne. Patin war ihre Tante Anna Catharina Söhne.

 

Am 5. Februar 1745 heiratete sie Henrich Fischer (6.1.1712 - 19.5.1776), Sohn des Daniel Fischer. Ihr Mann übernahm noch im selben Jahr den Hof seines Schwiegervaters Christian Söhne und lebte mit ihr in dessen Haus. Aber wie 2 Klagen des Christian Söhne gegen seinen Schwiegersohn belegen, muß das Verhältnis zwischen den beiden ausgesprochen schlecht gewesen sein (vgl. Nr XLVII).

 

Catharina brachte 6 Kinder auf die Welt:

- Johann Daniel Fischer, 18.6.1752 -17.4.1791

- Johanna Elisabeth Fischer, 11.9.1755 - 21.1.1763 (Blattern)

- die Zwillinge Maria Christina (19.5.1759 - 1.6.1759) und Maria Gertrud Fischer (19.5.1759 - 24.6.1761)

- Johann Henrich Christian Fischer, 20.10.1762 -

- Johanna Maria Elisabeth Fischer, 26.3.1764 -

 

Catharina starb am 18.5.1787.

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LII - Philippina Söhne

 

Christina Philippina Söhne wurde am 22.4.1727 in Sachsenhausen als Tochter des Christian und der Elisabeth Söhne geboren. Im Jahre 1740 wurde sie konfirmiert.

 

Wie aus einer Klage ihres Vaters gegen Henrich Fischer hervorgeht (vgl. Nr. XLVII) war sie 1750 noch ledig und lebte bei ihrem Vater.

 

Weitere Eintragungen konnte ich nich finden. Möglicherweise ist sie nach dem Tod ihres Vaters im Jahre 1760 fortgezogen.

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LIII - Johann Daniel Ludolff Söhne

 

Johann Daniel Ludolff Söhne wurde am 25.6.1731 in Sachsenhausen geboren. Seine Eltern waren Christian und Elisabeth Söhne. Pate war sein Onkel Johann Daniel Söhne.

Er starb als Kleinkind im Jahre 1731.

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LIV - Georg Söhne und Catharina Margarethe, geb. Zimmermann

 

Johann George Söhne wurde in Sachsenhausen am 22.7.1716 als Sohn des Daniel und der Anna Maria Söhne geboren.

Im Jahre 1731, als er 14 Jahre alt war, starb seine Mutter. Aber er bekam bereits ein halbes Jahr später eine Stiefmutter, denn sein Vater heiratete ein zweites Mal.

Als sein Vater 1949 starb, trat er als einziger noch lebender Sohn dessen Erbe an, das jedoch auch Schulden beinhaltete. So mußte er 1750 eine Obligation über 1 Reichstaler und und 6 Schilling an das Sachsenhäuser Hospital unterschreiben, da er die dem Hospital geschuldeten Begräbniskosten seiner Tante Catharina Hungerland nicht aufbringen konnte (vgl. Nr. XLIX). Dieses Dokument trägt übrigens Georgs eigenhändige Unterschrift. Sie lautet: "Johannes Görge Söhne".

 

Nach dem Tod seines Vaters lebte er zunächst allein mit seiner Stiefmutter. Dies geht eindeutig aus einem Seelenregister der Stadt Sachsenhausen für das Jahr 1753 (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 10) hervor, denn dort wird angegeben, daß der Haushalt des Georg Söhne zu diesem Zeitpunkt nur 2 Personen umfaßte, nämlich ihn selbst und seine Stiefmutter.

 

Einige Jahre später, am 25. Mai 1757, heiratete er Catharina Margarethe Zimmermann, die am 29.10.1732 in Sachsenhausen geborene Tochter des Leonhard und der Anna Catharina Zimmermann. Aus der Ehe sind 7 Kinder hervorgegangen, von denen jedoch 5 im Kindesalter starben.

 

In dem Brandkassen-Kataster des Jahres 1757 (Stadtarchiv Sachsenhausen, XXVII/3, Konv. 4, Fasz 29) wird Georgs Haus beschrieben: Es war aus Holz (= Fachwerk?), 35 Fuß lang und 36 Fuß tief. Es scheint ein 2-Familienhaus gewesen zu sein, denn Georgs Haus Nr. 42 hatte zusammen mit Philipp Scribas Haus Nr. 41 ein gemeinsames Dach. Es hatte einen Schätzwert von 50 Reichstaler.

 

Wie aus einem weiteren Verzeichnis über die Familienverhältnisse (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 10, Fasz. 5) hervorgeht, bestand Georgs Familie im Jahre 1760 aus 4 Personen: ihm selbst, seiner Frau, seinem Sohn Justian und seiner (Stief)mutter. Knechte oder Mägde hatte er nicht.

In diesem Verzeichnis, das während des 7-jährigen Krieges angefertigt wurde, um festzustellen, was bei den Bauern noch zu holen war, wird angegeben, wieviel Tiere die Bauern mindestens beibehalten müßten, um überleben zu können. Für Georg sind das: 2 Pferde, 1 Kuh, 1 Schwein und 1 Ziege. Daraus läßt sich der vorsichtige Rückschluß ziehen, daß sein Hof nicht größer als 10 Hektar gewesen sein kann, denn sonst hätte er mehr Pferde benötigt.

 

Seine Vorräte waren ebenso aufgebraucht wie die der anderen Bauern. Er besaß nur noch etwas Gerstenmehl, 1 Zentner Heu, 8 Zentner Grummet und 12 Bunde Stroh. Darüber hinaus hoffte er noch etwas Hafer zu ernten. Die Jahre 1760/61 müssen also Jahre des Hungers gewesen sein.

 

Der Krieg hat weitere Spuren hinterlassen:

- 1759 mußten Georg und sein Bruder Christoph Hafer und Gerste liefern (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII/8, Konv. 10, Fasz. 19).

- 1761 mußten die Sachsenhäuser Betten und Bettwäsche nach Waldeck liefern. Georg gab ein gutes Kissen ab (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII/8, Konv. 11, Fasz. 14).

- 1762 war Georg zum Bäckereibau in Vornhagen (bei Waldeck) abkommandiert und erhielt dafür einen Reichstaler (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII/8, Konv. 11, Fasz. 24).

- Im gleichen Jahr wurde er auch zum Holzhauen abkommandiert (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII/8, Konv. 11, Fasz. 27).

- Am 5.9.1762 wurde er zur Batterie-Arbeit einberufen: "Zwölf starke Mann, davon 6 mit Schüppen und 6 mit Hacken, wie auch mit der richtigen Namensspezifikation, sollen sich auf Befehl des Commendanten bey Vermeydung der härtesten Execution Dienstags, Mittwochens und Donnerstags jedes mal an des Morgens früh praecise 6 Uhr von Sachsenhausen bey Amtsvogts Miethings Behausung zur Batterie-Arbeit einfinden." (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII/8, Konv. 11, Fasz. 21). Auf der dazugehörigen Namensliste befinden sich u.a. Georg (mit Schüppe) und sein Bruder Christoph (mit Hacke).

 

Wie arm diese Zeiten waren, belegt auch eine Klage, die Georg am 20. Februar 1771 gegen Henrich Fischer junior, den Ehemann der Nichte seiner Stiefmutter einreichte, weil dieser ein paar Habseligkeiten (eine Brosche, ein Halstuch und ein Paar Schuhe), die seiner Stiefmutter gehört hatten, nicht herausgeben wollte (vgl. Nr. XLVIII).

Somit wird auch deutlich, warum Georg die Mitgift von 30 Reichstalern für seine Schwester Anna an deren Ehemann Justian Bohland aus Waldeck nicht auszahlen konnte und er sich darüber hinaus von seinem Schwager Bohland noch 80 Reichstaler Bargeld lieh und nie zurückzahlte. (Diese Angaben gehen aus dem Ehevertrag des Justian Söhne (Nr. LX) hervor. Die Schulden scheinen Georg bis an sein Lebensende begleitet zu haben, denn 1781 (er war am 23.1.1778 gestorben) steht seine Witwe noch im Verzeichnis der Schuldner herrschaftlicher Gelder. Hier betrug die Schuld 1 Taler, 10 Groschen und 1 1/2 Pfennig (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 19, Fasz. 14).

 

Die überlebende Witwe Catharina Margarethe Söhne lebte nun bei ihrem Sohn Justian. Aus dessen Ehevertrag geht genau hervor, welche Rechte ihr für die

Leibzucht (= Altenteil) zustanden:

"So verspricht der Bräutigam diese seine Mutter an seinem Tische zu versorgen, wenn diese mit seinem Vermögen, was Gott und die Haußhalt bescheren werde, Vorlieb nehmen wolle, solte aber die Einigkeit erfehlen und die Mutter ihre eigene Verköstigung erwählen, so ihr allemahl frey bleibt, will sie jährl(ich) einen halben Morgen Korn nächst dem besten, wie auch einen halben Morgen Hafer ebenwohl nächst dem besten zur Wahl auszusuchen die Macht haben, und wann sie so auch mit den jungen Leuthen am Tische bleiben wird, soll sie zur Kleidung doch den halben Morgen Hafer nächst dem besten zugemeßen haben, im Fall sie dann aber doch die eigene Verköstigung vor sich erwählen wird, soll sie auch jährl(ich) zur kleinen Leibzucht vor sich haben eine Metze Wintersaamen und zwar vollkommen eine Schlag (?) Metze, drey Metzen Weitzen, sechs Spint Gerste, zwey Spint Erbsen, ein Spint Saltz, den Garten beym Sarge (?) und dießen mit einem Fuder Mist jährl(ich) zu be..., nicht weniger den vierten Theil von Cartoffeln Rüben und Obst, auch anderthalb Spintlein und zwar eine Metze auf den ..ubort, die halbe Metze aber an einen ... .... Orth gesäet haben, ein gleichen behält diese jährl(ich) bevor ein Pfundt Wolle, und den Haußbrand mit den jungen Leuthen zu genießen. (Randeintragung: Auch die Schlafstätte in der Stube zu behalten.) Auch von dem Schlachtschweine jährl(ich) zehn Pfund Speck und zwey rothe Würste und drey Bratwürste, und außer diesem soll ihr auch eine Kuh zu nehmen, welche sie will zu ihrer Leibzucht bey den jungen Leuthen Fütterung freystehen und hiervon will sie auch im dritten Jahr das Kalb aufzuziehen bemachtet seyn, die andre 2 Jahre aber vor sich verkaufen will." (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 24, Fasz. 19)

Sie starb am 3. August 1794 im Alter von 61 Jahren an der Ruhr.

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LV - Anna Elisabeth Söhne und Justian Bohland

 

Anna Elisabeth Söhne wird am 18. Januar 1723 als Tochter von Daniel und Anna Maria Söhne in Sachsenhausen geboren.

 

Im Jahre 1735 wird sie konfirmiert.

 

Am 23. April 1755 heiratet "der ehrbare und bescheidene Jungeselle Justian Bohland, aus der Stadt Waldeck, des achtbaren und wohlweisen Rathsgewandten Herrn Christian Boland eheleiblicher dritter Sohn ... die tugendsame Jungfer Anna Elisabeth Söhnin, wayl. hiesig gewesenen Bürgers Daniel Söhnen eheleibliche einzige Tochter" (Stadtarchiv Waldeck, X, Abt. 2, Konv. 6, Fasz. 51). Die Hochzeit fand in Sachsenhausen statt. "Der Jungfer Braut Zubringen betreffend bestehet solches in siebentzig Rthlr Geld, so ihr der einzige Bruder Georg Söhne nach und nach in sechs Jahren auszubezahlen verheissen, eine Kuh und ein Rind, und zwar erste gleich, das Rind aber in etlichen Jahren abgeben will, sodann gebettet und gekleidet, nach bürgerlicher Manier, und seinen Umständen, als diese es verstatteten, und ihn anzufordern sey." (Wie aus dem späteren Ehevertrag des Justian Söhne (Nr. LX) hervorgeht, hat ihr Bruder Georg nur einen Teil dieses Geldes gezahlt. Es blieben nicht nur 30 Reichstaler offen, sondern er lieh sich von Bohland sogar noch 80 Reichtstaler, die er ebenfalls nicht zurückzahlte. Später, als Georg bereits gestorben und sein Sohn Justian nicht nur nur des Güter sondern auch dessen Schulden von insgesamt 110 Reichstalern gegenüber Justian Bohland geerbt hatte, erließ ihm dieser die Zinsen anläßlich seiner Hochzeit im Jahre 1781.)

 

Aus der Ehe gingen 4 Kinder hervor:

- Johann Christian Bohland, 23.1.1756 - 27.10.1813

- Maria Catharina Elisabeth Bohland, 11.3.1754 -

- Henriette Christiane Elisabeth Bohland, 8.1.1762 - 12.5.1823

- Eva Catharina Elisabeth Bohland, 12.2.1766 - 30.3.1811

 

Anna Elisabeths Mann starb am 9.11.1806. Ihr Todestag ist nicht im OSB Waldeck vermerkt.

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LVI - Fünf früh gestorbene Kinder von Daniel und Anna Maria Söhne

 

* Elisabeth Söhne

Sie wurde am 3.12.1714 in Sachsenhausen geboren und am 5.12.1714 getauft. Die Patinnen waren Anna Söhne (entweder die Großmutter oder eine der Tanten) und die Großtante Catharina Elisabeth Rabe.

Im Alter von 11 Wochen starb sie am Fieber und wurde am 19.2.1715 begraben.

 

* Henrich Söhne

Christian Henrich wurde am 17.12.1719 in Sachsenhausen geboren und am 22.12.1719 getauft. Paten waren der Onkel Christian Söhne und der Henrich Wilhelm Söhne aus Waldeck.

Er starb im Alter von fast einem Jahr und wurde am 3.12.1720 in Sachsenhausen begraben.

 

* Gerhard Söhne

Johann Henrich Gerhard Söhne wurde am 19.9.1732 in Sachsenhausen geboren. Paten waren Joh. Jost Riese und Gertrud Hutzel (Schwester der Mutter Anna Cath. Söhne geb. Hutzel?).

Er starb am 27.5.1734 im Alter von 1 Jahr und 8 Monaten.

 

* Stephan Söhne

Johann Stephan Söhne wurde am 27.5.1735 in Sachsenhausen geboren.

Er starb am 3.9.1739 im Alter von 4 Jahren und 3 Monaten (im Kirchenbuch steht 3 Jahre und 3 Monate).

 

* Catharina Söhne

Anna Catharina Söhne wurde am 12. Oktober 1742 in Sachsenhausen geboren. Eine der Patinnen war die Tante Anna Elisabeth Söhne.

Sie starb am 29.10.1750 im Alter von 8 Jahren.

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LVII - Daniel Söhne

 

Johann Daniel Söhne wurde am 25.5.1719 geboren. Seine Eltern waren Henrich und Anna Catharina Söhne. Pate war der Onkel Daniel Söhne.

Im Jahre 1732 wurde Daniel konfirmiert.

Im Alter von 29 Jahren verstarb er als Lediger (iuvenis) am 29.2.1748 in Sachsenhausen.

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LVIII - Christoph Söhne und Anna Catharina Hutzel

 

Johann Henrich Christoph Söhne wurde am 20. September 1725 als Sohn von Henrich und Anna Catharina Söhne in Sachsenhausen geboren. Ein Pate war Henrich Valentin.

 

Im Jahre 1740 wurde er konfirmiert.

 

Am 28. Oktober 1751 heiratete er Anna Catharina Hutzel (nicht identisch mit der zweiten Frau von Nr. XLVIII, die ebenfalls Anna Cath. Hutzel hieß). Die Geburtseintragung von Anna Catharina konnte ich nicht finden, aber da sie am 22.10.1782 im Alter von 56 Jahren begraben wurde, müßte sie ca. 1726 geboren worden sein.

 

Im Jahre 1752 kaufte Christoph dem Conrad Schneider einen halben Morgen Land für 4 Reichstaler ab. Das Land war völlig heruntergekommen und unbrauchbar. Aber mit viel Arbeit konnte er es wieder nutzbar machen. Inzwischen war der Verkäufer Conrad Schneider verstorben, ohne einen Kaufbrief ausgestellt zu haben. Da sich die Erben des Conrad Schneider weigerten, ihm den Kaufbrief nachträglich auszustellen, verklagte er sie im Jahre 1754. Seine Klage wurde jedoch abgewiesen, denn der fragliche Acker gehörte zu einem Lehen und durfte laut herrschaftlicher Verordnung nicht verkauft werden, um eine Versplitterung der Güter zu vermeiden. Aber wenigstens wurde sein Anspruch auf Rückerstattung der 4 Taler bestätigt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 14, Fasz. 36).

 

Die Ehe von Christoph und A. Cath. war zunächst kinderlos, denn aus einem Seelenregister (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 10) geht hervor, daß im Jahre 1753 vier Personen im Haushalt des Christoph Söhne lebten: 1 männliche und 1 weibliche Person (also er selbst und seine Frau), sowie 1 männliche und 1 weibliche Person auf Leibzucht (d.h. auf den Altenteil). Hier dürfte es sich um seine Eltern gehandelt haben. Diese hatten offensichtlich den Hof bereits auf ihren Sohn übertragen, denn sonst wäre in dem Seelenregister der Vater als Familienvorstand genannt worden.

 

In den Jahren 1754 bzw. 1758 wurden die beiden ersten Töchter geboren. Da der Vater 1759 starb, lebten somit im Jahre 1760, als die Stadt Sachsenhausen ein neues Verzeichnis der Familienverhältnisse erstellte (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 10, Fasz. 5), insgesamt 5 Personen in seinem Haushalt: er selbst, seine Frau, seine Mutter und zwei Töchter. Knechte oder Mägde hatte er nicht.

Aus diesem Verzeichnis, das während des Siebenjährigen Krieges angefertigt wurde, geht auch hervor, wieviel Tiere für das Überleben der Familien

beibehalten werden müßten. Für Christoph Söhne waren dies: 2 Ochsen, 1 Kuh, 1 Schwein und 1 Ziege. Da er nicht wie sein Vetter Georg mit Pferden sondern mit Ochsen arbeitete, muß sein Hof kleiner als der des Georg gewesen sein (vielleicht 5 - 8 Hektar). Seine Vorräte waren auf etwas Roggenmehl und 8 Bunde Stroh beschränkt. Darüber hinaus hoffte er noch etwas Roggen zu ernten. Die Jahre 1760/61 müssen also auch für seine Familie Jahre des Hungers gewesen sein.

 

Im Jahr 1762 muß Christoph Fuhrdienste leisten und stellt dafür einen Ochsen Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII/8, Konv. 11, Fasz. 36).

 

1760 wurde der Sohn Henrich geboren und 1765 die Tochter Charlotte. Letztere starb jedoch im Alter von knapp 2 Jahren an den Blattern (Pocken). Schließlich wurde 1768 noch der Sohn Johannes geboren, der spätere Begründer des Kirchberger Zweiges.

 

Die Kinder müssen das Haus recht früh verlassen haben, denn nach einem Seelenregister für die Jahre 1781/82 (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 11) lebten zu diesem Zeitpunkt nur 4 Personen (2 männliche und 2 weibliche) in Christophs Haushalt. Es müßte sich hier um ihn selbst, seine Frau, seine Tochter Elisabeth und deren Mann gehandelt haben. Denn in dem Brandkassen-Kataster von 1782 (Stadtarchiv Sachsenhausen, XXVII/3, Konv. 4, Fasz. 30) ist vermerkt, daß nun der Eidam Joh. Nasemann für das Haus Nr. 47 von Christoph Söhne zuständig ist. Das Wohnhaus war übrigens 30 Fuß lang und 33 Fuß tief. Der Brandkassenwert betrug 50 Reichstaler.

 

In dem nächsten Seelenregister (für die Jahre 1783/84) wird Christophs Haushalt nicht mehr aufgeführt. Da seine Frau 1782 gestorben war, lebte er nun wahrscheinlich bei einem seiner Kinder als Leibzüchter.

 

Er starb am 19.3.1789 im Alter von 63 Jahren und wurde am 22.3.1789 in Sachsenhausen begraben.

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LIX - Neun früh gestorbene Kinder von Henrich und Anna Cath. Söhne

 

* Christian Söhne

Johannes Christian Söhne wurde am 13.2.1717 in Sachsenhausen geboren. Pate war der Onkel Christian Söhne.

Da zu dieser Zeit die Pest in Sachsenhausen wütete, starb er im Alter von 11 Monaten an den Blattern (Pocken) und wurde am 16.1.1718 begraben.

 

* Catharina Söhne

Maria Catharina Söhne wurde am 27. August 1722 in Sachsenhausen geboren und am 30. August getauft. Eine Patin war die Tante Johanna Catharina Söhne.

Sie starb im Alter von beinahe 5 Jahren und wurde am 11. Juli 1727 begraben.

 

* Die Zwillinge Wilhelm und Catharina Söhne

Am 20.10.1728 wurden in Sachsenhausen die Zwillinge Christian Wilhelm Söhne und Maria Catharina Söhne geboren und am 22.10.1728 getauft.

Die Paten des Knaben waren der Onkel Christian Söhne und Wilhelm Schluckebier. Die Namen der Patinnen des Mädchens konnte ich nicht entziffern.

Die beiden Kinder starben im Alter von 7 Monaten: Maria Catharina am 28. Mai 1729 und Christian Wilhelm am 9. Juni 1729.

 

* Elisabeth Söhne

Anna Maria Elisabeth Söhne wurde am 23.4.1730 in Sachsenhausen geboren.

Sie starb am 29.9.1733 im Alter von 3 Jahren und 5 Monaten.

 

* Henrich Söhne

Jürgen Johann Henrich Söhne wurde am 25.5.1733 in Sachsenhausen geboren.

Er starb am 23. Januar 1737 im Alter von 4 Jahren.

 

* Catharine Liese Söhne

Sie wurde am 10.6.1736 in Sachsenhausen geboren. Eine der Patinnen war Wilhelm Schluckebiers Frau.

Sie starb am 19. August 1738 im Alter von 2 Jahren.

 

* Margarethe Söhne

Anna Catharina Margarethe Söhne wurde am 6. Juni 1740 in Sachsenhausen getauft.

Eine Patin war Catharina Margarethe Söhne.

Das Kirchenbuch nennt Henrich Söhne als Vater. Ob es sich bei diesem Henrich um die Nummer XLIX handelt, läßt sich nicht genau sagen, denn bereits 8 Monate später wird ein weiteres Kind (Henricus) getauft, dessen Vater

ebenfalls Henrich Söhne heißt. Dieses deutet darauf hin, daß es zwei Personen namens Henrich Söhne gegeben haben müßte. Leider konnte ich keinen zweiten Henrich in den Kirchenbüchern finden, der als Vater in Frage käme. Darum bleibt nur noch die Annahme, daß Margarethe Söhne ausnahmsweise erst ein paar Monate nach der Geburt getauft worden sein muß (z.B. wegen Krankheit). Dann wäre eine weitere Taufe, die bereits 8 Monate später stattfindet, plausibel.

Margarethe starb am 29.12.1741 in Sachsenhausen.

 

* Henricus Söhne

Henricus Söhne wurde am 12.2.1741 in Sachsenhausen getauft, 8 Monate nach Margarethe.

Paten waren Henricus Eberling (Onkel mütterlicherseits?) und Anna Elisabeth Pilger.

Als Vater wird Henrich Söhne genannt. Ob es sich bei diesem Henrich um die Nummer XLIX handelt, bleibt fragwürdig. (Vgl. die Argumentation zu Margarethe.)

Henricus ist vermutlich als Kind gestorben, denn es liegen weder eine Konfirmationseintragung noch andere Eintragungen vor.

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LX - Justian Söhne und Margarethe, geb. Meister

 

Johann Justian Söhne wurde am 12. März 1759 in Sachsenhausen geboren und am 16. März getauft. Sein Eltern waren Georg und Margarethe Söhne. Seine Paten waren Johann Andreas Scriba, Johann Justian Bohland aus Waldeck (vgl. Nr. XXXIX) und Johann Zimmermanns Frau (wahrscheinlich eine Tante oder Großmutter mütterlicherseits).

 

Seinen Namen Justian, den er vermutlich seinem Onkel und Paten aus Waldeck zu verdanken hatte, scheint er nicht gemocht zu haben, denn später nannte er sich Justus (unter diesem Namen erscheint er z.B. in den Seelenregistern von 1781/82 und 1783/84).

 

Nach dem Tod seines Vaters Georg trat Justian dessen Erbe an. Zu diesem Erbe gehörten aber auch Schulden von 110 Reichstalern zuzüglich Zinsen bei dem Bürgermeister Justian Bohland aus Waldeck. Darüber hinaus mußte er seinem Bruder Johannes Christian noch 25 Reichstaler als Erbteil auszahlen. Schließlich mußte er auch noch für die Leibzucht seiner bei ihm lebenden Mutter aufkommen. All dies geht aus dem Ehevertrag mit der vier Jahre älteren Johanna Margarethe Meister hervor, die er am 1. Mai 1781 heiratete. (Johanna Margarethe Meister wurde am 15. April 1755 in Sachsenhausen geboren und am 20. April getauft. Sie war die zweite Tochter aus der ersten Ehe des Daniel Wilhelm Meister. Da dieser eine zweite Ehe einging, erhielt sie einen Vormund, den Pfennigmeister Johann Valentin, der vermutlich darüber wachen sollte, daß ihr mütterliches Erbe erhalten blieb. In den Sachsenhäuser Kirchenbüchern ist die Heirat eines Johann Daniel Meister mit Catharina Margaretha, Henrich Valentins Tocher, am 19. Februar 1726 vermerkt. Es handelt sich hier um die Großeltern. Deren Ehevertrag von 1725 ist Stadtarchiv Sachsenhausen erhalten (X/2, Konv. 24, Fasz. 10), ebenso wie eine Spezifikation der Güter des Joh. Daniel Meister von 1764 (XXI/9, Konv. 19, Fasz. 11). Ich habe diese Urkunden jedoch nicht eingesehen.)

Der Ehevertrag beginnt mit der folgenden schönen Formulierung: "Wurde zur Ehre Gottes, Vermehrung Menschengeschlechts und um mehrerer Liebe und Freundschaft willen eine christliche Heirat zwischen dem jungen Bürger Johannes Justian Söhne, weiland Georg Söhnen hinterbliebenen ältesten Sohne, als Bräutigam, und der tugendsamen Jungfer Johanna Margaretha Meisterin, des hiesigen Bürgers Daniel Wilhelm Meister zweite Tochter erster Ehe, als Braut, verabredet und beschlossen, und wollen diese Verlobte einander zur heiligen Ehe nehmen." (Stadtarchiv Sachsenhausen X/2, Konv. 24, Fasz. 19)

Ein solcher Ehevertrag wurde damals Eheberedung genannt, denn es ging weniger darum, die Rechte von Mann und Frau festzulegen, als die Rechte deren Verwandten zu wahren, wie z.B. die Auszahlung der Geschwister

(Kindsteil) oder den Altenteil der Eltern (Leibzucht). Folglich wurde die Ehebredung "im Beyseyn dazu erbäthener Angewante" ausgehandelt. Es waren dies für den Bräutigam:

- der Onkel Justian Bohland aus Waldeck (vermutlich wegen der oben erwähnten Schulden)

- Johann Christian Fischer

- Jacob Fricke

Für die Braut waren anwesend:

- ihr Vater Daniel Meister

- ihr Vormund Johannes Valentin

 

Hier möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Braut die Eheberedung nur mit drei Kreuzen unterschrieben hat, sie also weder lesen noch schreiben konnte, obwohl es in Sachsenhausen einen Jungen- und Mädchenschule gab.

 

Die Braut brachte 68 Reichstaler, 34 Groschen und 2 1/4 Bargeld in die Ehe ein. Außerdem verzichtete der Onkel Justian Bohland (als Hochzeitsgeschenk?) auf die Zinsen für die oben genannten 110 Reichstaler Schulden. Aber dennoch konnte Justian seine großen Verbindlichkeiten nicht erfüllen und somit mußte seine Frau ein Jahr später ihren eigenen Vater auf Auszahlung von 24 Reichstalern, 33 Groschen und 1 1/2 Pfennig verklagen (dieses Geld hatte sich ihr Vater bei ihrem Vormund Joh. Valentin von ihrem mütterlichen Erbe geliehen), "damit sie die Creditores ihres Mannes beruhigen" konnte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 50, Fasz. 9).

 

Schulden drückten auch von anderer Seite. Aus einem Schuldenverzeichnis herrschaftlicher Gelder (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 19, Fasz.14) geht hervor, das Justian 1783 3 Reichstaler, 1 Schilling und 5 Pfennig schuldete. Dieser Betrag stieg im nächsten Jahr auf 3 Rthlr - 17 ß - 5 Pf an. Aus einer Vermögensaufstellung des Jahres 1807/08 (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 19, Fasz. 22) geht hervor, daß Justian jetzt 350 Rthlr Schulden hatte. Wofür diese Schulden waren, ist nicht bekannt, aber ich vermute, daß Justian Land gekauft hatte, denn der Grundbesitz war auf 21,5 Morgen Ackerland, 1,6 Morgen Wiesen und 4 Gärten angewachsen. Von diesem Land waren 11,5 Morgen zehntpflichtig (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 7, Fasz. 16) und Justian mußte dafür 2 Rthlr - 4 ß - 7 Pf pro Jahr zahlen (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/2, Konv. 7, Fasz. 10). Aus der oben genannten Vermögensaufstellung geht übrigens auch der Viehbestand hervor: 2 Ochsen, 1 Kuh, 1 Rind, 4 Schafe und 1 Ziege.

 

Zu Beginn von Justians Ehe lebten 1781/82 laut Seelenregister (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 11) drei Personen (1 männliche, 2 weibliche) in seinem Haushalt. Es handelte sich um ihn selbst, seine Frau und

seine Mutter.

1782 wurde der erste Sohn Jacob geboren, der jedoch nur 3 Wochen alt wurde. 1783 folgte dann eine Tochter Maria.

 

Es müßten nun also vier Personen in dem Haushalt gelebt haben. Aber in dem Seelenregister von 1783/84 (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 12) werden fünf Personen angegeben (2 männliche und 3 weibliche, darunter eine unkonfirmierte, d.h. ein Kind). Es ist also noch eine männliche erwachsene Person hinzugekommen, wobei unklar bleibt, um wen es sich hier handelt. Vielleicht um einen Verwandten von Justians Frau.

 

1787 wurde der Sohn Friedrich geboren. Es folgten 1790 die Tochter Charlotte und 1793 noch ein Sohn Adam, der allerdings schon im Alter von 5 Jahren starb.

 

1794 verschonte die Pest, die Sachsenhausen häufig heimsuchte, auch den Haushalt des Justian nicht: seine Tochter Maria und seine Mutter starben an der Ruhr.

 

In einer Bürgerliste des Jahres 1800 (Stadtarchiv Sachsenhausen, XI/3, Konv. 1, Fasz. 40) wird erwähnt, daß Justian im 2. Stadtviertel wohnte. (Die Stadt Sachsenhausen war in 4 Wahlviertel aufgeteilt.) Das 2. Viertel lag im Südwesten der Stadt und wurde durch die heutigen Straßen Sommerhagen, Korbacher Straße und Semdenstraße begrenzt. In diesem Viertel befindet sich auch die heutige Louisenstraße, in der das alte Haus stand, in dem Wilhelm Söhne mit seiner Frau Christiane geb. Gerlach wohnte, bevor das Haus in der Semdenstraße gebaut wurde. Möglicherweise hat schon Justian dort gewohnt.

 

Justian Söhne wirkte aktiv am politischen Leben der Stadt mit. Nachdem er Pfennigmeister gewesen war, wurde er Gemeindsherr (der Gemeindsherr war diejenige obrigkeitliche Person, welche die Angelegenheiten der gesamten Bürgerschaft besorgen und die Beschlüsse des Rats dem Volk bekanntmachen mußte) und verklagte in dieser Eigenschaft 1804 seinen Vorgänger, den Pfennigmeister Adam Schluckebier, weil dieser noch keine Abrechnung für die Jahre 1797/98 und 1798/99 vorgelegt hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7a, Konv. 73, Fasz. 33). Später war er wieder Pfennigmeister (z.B. 1812).

 

1823/24 wurde Justian sogar Bürgermeister, allerdings nur für 1 Jahr (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 112, Fasz.4). Die Amtszeit eines Bürgermeisters ging jeweils von Michaelis (29. September) bis Michaelis des nächsten Jahres. Er hatte Anspruch auf ein Gehalt und verschiedene Vergünstigungen:

- Besoldung von 6 Reichstalern

 

- ein Freigeschoß (= Befreiung von einer Steuerzahlung)

- 24 Groschen Examen-Diäten

- 12 Groschen für das Besichtigen von Holzgehäuen

- 16 Groschen aus dem Kellerweinkauf (= Vertrag mit der Gaststätte im Rathauskeller; Weinkauf = Vertrag) - 16 Groschen aus dem Gipsbruchweinkauf (= Vertrag mit dem Gipsbruch)

- 24 Groschen aus dem Verkauf städtischen Heus

- 8 Groschen aus der Aschenverpachtung

- 1 Hammel von der Meierei Oberwerbe

- 1 Schweineschinken und ein doppeltes Holzlos von der Meierei Meineringhausen

(Diese aus den unveröffentlichten Schriften von Herrn Dümke (S. 44-45) entnommen Angaben beziehen sich zwar auf das Jahr 1828/29, aber zu Justians Amtszeit dürfte die Besoldung ähnlich gewesen sein.)

 

Zu Justians Amtsführung ist zu bemerken, daß sie schon recht "modern" war, denn anders als damals üblich, gab die Stadt in diesem Jahr mehr Geld aus, als sie eingenommen hatte. Die Revisionsbehörde der Regierung monierte dementsprechend die hohen Ausgaben und wies darauf hin, daß z.B. das Freischießen hätte ausbleiben können. Zu den besonders hohen Ausgaben für Alkoholika bemerkte sie: "... das heißt doch recht schön leben und verzehren, ... die Fürstliche Regierung muß hier künftig einschreiten." (Zitiert aus noch unveröffentlichten Schriften des Sachsenhäuser Archivars Dümke, S. 24.)

Ein behördliches Einschreiten scheint aber recht schwierig gewesen zu sein, denn im nächsten Jahr, unter der Amtszeit des Bürgermeisters Weber, klagte die Aufsichtsbehörde erneut: "... schon wieder gezecht. Das Maß ist schon längst voll; alle Jahre werden an fast 100 Rthlr verschmaust. Wohin soll das noch führen? Fürstl. Regierung muß hier recht energisch einschreiten, sonst ist's um die Stadt geschehen. ... Wer hat denn dieses Bier gesoffen? ... Dieser Durst muß groß gewesen seyn." (Dümke S. 26)

 

Justians aktiver Mitwirkung am Stadtleben wird es auch zu verdanken sein, daß Grenzstreitigkeiten mit der Stadt wegen einer Wiese mit einem Gehege gütlich beigelegt werden konnten. Die Wiese gehörte Justian gemeinsam mit Johann Henrich Hoppe, lag in der Netzer Furt und grenzte an die Sachsenhäuser Waldung, wobei der Grenzverlauf offensichtlich strittig war. Am 24. Juni 1805 konnte man sich allerdings über den Grenzverlauf einigen und es wurden dann 7 Grenzsteine auf der Seite zum Netzer Pfade hin und 7 Grenzsteine auf der Waldecker Seite aufgestellt. (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/1, Konv. 5, Fasz.1).

Später muß die Stadt diese Wiese gekauft haben, denn in der Stadtrechnung von 1820/21 findet sich ein Posten für den Ankauf der "Söhnen und Hoppischen Wiese" (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 112, Fasz. 1).

In einem städtischen Inventar von 1828/29 wird die Wiese wie folgt beschrieben: "Eine Wiese in der Netzerfuhrt, liegt mitten im städtischen Walde, liefert etwa ein Fuder Heu und wird in Zeitpacht gegeben, die 4 Rthr einbringt. Wenn indessen Freyschießen gehalten wird, so bekommt der Schützenkönig im ersten Jahr seiner Würde diese Wiese unter." (Dümke S. 38)

 

Aber Justians Beziehungen zur Stadt waren nicht immer gut: die Stadt Sachsenhausen hatte gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein "Früchtemagazin" eingerichtet, in dem Getreide für schlechte Zeiten gelagert werden sollte. Aber wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage konnten viele Sachsenhäuser Bürger die entsprechenden Getreideabgaben nicht erbringen. Darum wurden von Zeit zu Zeit Verzeichnisse über die Rückstände der Schuldner erstellt. 1794 ist auch Justian in einem solchen Verzeichnis aufgeführt, obwohl er die Forderungen im wesentlichen als unbegründet zurückgewiesen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVI/2, Konv. 3, Fasz. 1). Da es aber so schwierig war, die Bürger zur Leistung dieser Abgabe zu bewegen, verzichteten die Stadtväter viele Jahre darauf, die Schulden beizutreiben.

Erst im Jahre 1828 entschloß sich der neu gewählte Bürgermeister Ebersbach, diese Angelegenheit endgültig regeln. Zu diesem Zweck wollte er auch den alten Bürgermeister Söhne befragen, warum nicht schon zu dessen Amtszeit mit der Beitreibung der Schulden begonnen worden war. Aber anstatt einfach zu Justian zu gehen, und die anstehenden Fragen in einem Gespräch mit ihm zu klären, ließ er ihn durch den Ratsdiener Walter zum Termin am 24. Februar 1829 "des Morgens 8 Uhr auf hiesige Raths-Stube" vorladen, um sich dort "vernehmen zu lassen". Dieses gefiel dem alten Bürgermeister nun gar nicht. Er ging nicht zu dem Termin, sondern schickte nur einen "gehorsamsten Bericht" an den "hochlöblichen Stadt-Rath", in dem er darauf hinwies, daß eine solche Vorladung nicht rechtens sei und allein das Oberjustizamt der Werbe die Befugnis habe, Ladungen auszusprechen. Und wenn ein "junger Stadt-Rath" etwas von einem "altem 70-jährigen Bürgermeister" wissen wolle, so könne man ihn "höflich" befragen. Da das gesamte Schreiben voll unterschwelligem Spott war, war nun der neue Bürgermeister Ebersbach höchst erbost. Er erstatte Anzeige bei dem Oberjustizamt der Werbe und bat, Justian wegen dessen beleidigender Ausdrucksart zu bestrafen. Das Gericht gab allerdings Justian Recht, denn "niemand von den hiesigen Bürgern ist schuldig, den Befehlen des Stadtraths oder dessen Beauftragten nachzukommen".

 

Daraufhin wandte sich Ebersbach mit einem mehrseitigen Schreiben an die Waldeckische Regierung und bat, Justian zurechtzuweisen und den Befehlen des Stadtrats "mehr Kraft und Nachdruck gnädig hochgeneigtest zu verleihen", damit der Stadtrat es nicht nötig habe, "über die Äußerungen eines Bürgermeisters Söhne sich zu ärgern". Als Begründung führte Ebersbach auf: "Wer nun diesen Söhne selbst kennt, wird es nun auch gar leicht finden, daß

diese Anlage 2 (= das oben genannte Schreiben von Justian) in einem sehr beleidigenden Tone abgefaßt ist, und Söhne, wenn er auch gleich selbst, wenigstens dem Namen nach, Bürgermeister gewesen ist, die Achtung, die er uns schuldig ist, ganz außer Auge gesetzt ist (= ganz außer Acht gelassen hat). Wir müssen uns aber auch um so mehr beleidigt fühlen, als diese Scriptur ein Ausfluß von Zusammenkünften ist, welche Söhne in seinem Hause hält, und welche blos den Zweck haben, Unzufriedenheit mit dem Stadtrath und dessen Anordnungen zu erregen, und denen man so zu sagen den Charakter demagogischer Umtriebe beylegen könnte. Daneben müssen wir nun auch hören, daß die Kinder auf den Straßen sich erzählen, Bürgermeister Söhne habe uns die Wahrheit gesagt; er habe uns gehörig zurecht gesetzt und die Anmaßungen, die wir uns erlaubten, gehörig abgefertigt." (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVI/2, Konv. 3, Fasz. 9).

Aber auch die Klage bei der Fürstlichen Regierung blieb ohne Erfolg. Diese beauftragte den Rath Waldschmidt, die ganze Angelegenheit zunächst näher zu untersuchen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Der Rat Waldschmidt scheint dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen zu sein, denn ein Jahr später (1830) mahnte die Regierung den immer noch ausstehenden Bericht an. Offensichtlich ist die Sache im Sande verlaufen, vielleicht im Zusammenhang mit den "revolutionären" Unruhen von 1830, oder ganz einfach weil Justian wenig später am 19.11.1833 im Alter von 74 Jahren starb. Justians Frau war übrigens schon 15.11.1815 gestorben.

 

Was nun die Persönlichkeit von Justian betrifft, so berichtet Christian Söhne in seiner Chronik (S. 4), dieser sei sehr willenskräftig und stark gewesen: "So habe er einmal, als seine Ochsen im Walde in einem sumpfigen Waldwege halten geblieben seien, den Hinterwagen samt dem Eichenklotz aus der Pfütze herausgehoben und das ganze Gespann vorwärts geschoben."

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LXI - Christian Söhne

 

Johann Christian Söhne wurde am 21. Dezember 1763 geboren und am 24. ejusdem getauft. Seine Eltern waren Georg und Margarethe Söhne. Paten waren der Corporal Johannes Pfeiferling, Johann Christian Fischer und Anna Christiana Zimmermännin.

 

Im Jahre 1776 wurde er konfirmiert.

 

Laut Ehevertrag des Justian Söhne war Johannes Christian dessen einziger (lebender) Bruder und sollte 25 Reichstaler Erbabfindung erhalten. Aber am Ende dieses Ehevertrages wird zugleich von dem Sachsenhäuser Stadtrat bestätigt, daß der Ehevertrag nicht gegen die Ansprüche von "dem Sohn des Bräutigams Bruder" (also des Sohnes von Christian) verstößt. Dies kann ja eigentlich nur bedeuten, daß Christian im Jahre 1781, als sein Bruder Justian heiratete, schon gestorben sein mußte. Es bedeutet ferner, daß Christian einen Sohn hatte, der in dessen Rechte eintrat.

 

Da es von Christian weder eine Heirats- noch eine Todeseintragung gibt, und da auch keine Geburtseintragung von einem Sohn Christians zu finden ist, ist anzunehmen, daß Christian Sachsenhausen verlassen hatte. Vielleicht war er nach Dehringhausen gegangen und wurde dort Vater des Heinrich Söhne. Eine Überprüfung ist leider nicht möglich, denn die Dehringhäuser Kirchenbücher des entsprechenden Zeitraums sind nicht erhalten.

 

Ich möchte mit den Spekulationen sogar noch etwas weiter gehen: In der Chronik des Lehrers Christian Söhne wird erwähnt, daß Justian einen Bruder Wilhelm hatte, der von holländischen Werbern zum Soldaten gepreßt wurde und in Indien infolge übergroßen Heimwehs gestorben ist. Einen solchen Bruder Wilhelm ist jedoch nicht in den Kirchenbüchern zu finden und es ist nicht ausgeschlossen, daß Johann Christian dieser in Indien gestorbene Soldat war (in der auf Überlieferung beruhenden Chronik können Namen durchaus verwechselt worden sein). Die Tatsache, daß Johann Christian schon in jungen Jahren gestorben sein muß, könnte jedenfalls ein Indiz für einen Tod in militärischen Diensten sein.

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LXII - Fünf früh gestorbene Kinder von Georg und Margarethe Söhne

 

* Anna Catharina Söhne

Anna Catharina Söhne wurde am 19. März 1758 in Sachsenhausen geboren und am 23. März getauft. Patinnen waren u.a. die Großmütter Anna Catharina Söhnin und Anna Catharina Zimmermann.

Sie starb im Alter von 13 Tagen und wurde am 3. April 1758 begraben.

 

* Anna Catharina Söhne

Anna Catharina Söhne wurde am 24. August 1761 in Sachsenhausen geboren und am 30. August getauft.

Sie starb im Alter von fast 6 Jahren an der Auszehrung (Tuberkulose) und wurde am 9. Juni 1767 begraben.

 

* Henrich Söhne

Johann Henrich Söhne wurde am 5. April 1766 in Sachsenhausen geboren und am 9. April getauft. Paten waren Johann Henrich Fischer und "Anna Elisabeth, Justian Bohlands Frau zu Waldeck".

Er starb im Alter von 1 Jahr und wurde im September 1767 begraben.

 

** Die Zwillinge Wilhelm und Maria Christine Söhne

Johann Wilhelm und Johanna Maria Christine Söhne wurden am 24. Juni 1768 in Sachsenhausen geboren und am 26. Juni getauft.

Die Paten des Knaben waren Johann Wilhelm Zimmermann (Onkel oder Großvater mütterlicherseits?) und Anna Catharina Huppen.

Die Paten des Mädchens waren Johann Daniel Fischer und Christina Magdalena Montzwin (?).

Wilhelm starb im Alter von 1 Jahr und 5 Wochen und wurde am 16. August 1769 begraben. In der Todeseintragung im Kirchenbuch wird er als "Georg Söhnen Söhnlein, ein Zwilling" bezeichnet. Durch die Bezeichnung "Zwilling" wird er eindeutig identifiziert und er kann somit nicht der Wilhelm Söhne sein, der laut Chronik des Christian Söhne als Soldat in Indien gestorben ist.

Maria Christine starb im Alter von 2 Jahren und wurde am 6. Oktober 1771 begraben.

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LXIII - Sophia Söhne und Johannes Nasemann

 

Sophia Johanna Elisabeth Söhne wurde am 27.10.1754 in Sachsenhausen geboren. Ihre Eltern waren Christoph und Catharina Söhne. Ihre Paten waren Johannes Behle, Johannes Söhne und Johanna Elisabeth Söhne.

 

Wie aus der Prozeßakte ihrer Schwester Elisabeth (Nr. LXIV) hervorgeht, hat sie einen Schäfer Johannes Nasemann aus Selbach geheiratet. Der Brautwerber war der Schuhmacher Carl Kesting aus Sachsenhausen gewesen. Die Heirat fand am 19. September 1783 in Sachsenhausen statt.

 

Aus der Ehe sind 5 Kinder hervorgegangen:

- Johanna Maria Catharina Nasemann, 24.6.1784 - 6.3.1838

- Fridrica Nasemann, 16.11.1786 -

- Maria Magdalena Nasemann, 6.9.1789 - Juni 1790

- Johanna Maria Elisabeth Nasemann, 21.9.1791 -

- Johannes Nasemann, 27.2.1795 -

 

Da Sophias Ehemann eine in Selbach lebende Stiefmutter hatte, muß dessen Vater, der um Michaelis (29. Sept.) 1784 gestorben war, zweimal verheiratet gewesen sein. Ferner hatte Joh. Nasemann noch einen Bruder Henrich, der ebenfalls Schäfer war. Darüber hinaus hatte er noch einen Onkel (Bruder seiner Mutter), der ein Haus in Nieder Wildungen besaß.

 

Sophia starb am 14.12.1810.

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LXIV - Elisabeth Söhne

 

Johanna Elisabeth Söhne wurde am 18. Februar 1758 als Tochter von Christoph und Catharina Söhne in Sachsenhausen geboren. Eine Patin war die Großmutter Anna Catharina Söhnin.

Sie wurde 1771 konfirmiert.

Von ihr ist die komplette Akte eines Prozesses (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abteilung X, Abschnitt 2, Konvolut 24, Faszikel 5) erhalten, den sie 1785 gegen den Schäfer Henrich Nasemann aus Selbach wegen Nichteinhaltung des Eheversprechens geführt hatte.

 

Zum Sachverhalt möchte ich zunächst die wesentlichen Teile der Vernehmungsprotokolle zitieren, denn diese sprechen für sich. Hier zunächst die Aussage der Anna Elisabeth:

 

"Sie seye mit dem Impetraten (= Beklagten) und dessen Eltern durch die Heyrath zwischen ihrer Schwester mit des Impetraten Bruder Johannes Nasemann in Bekant- und Freundschaft gekommen, und darauf habe sie im Vorjährigen NachWinter ein mal den Impetraten und seine Eltern zu Sellbach besucht. Auf der Rückkehr nach Haus habe der Impetrat sie ein Stück Wegs begleitet, und gegen sie gesagt

   Nun Schwiegerin, aufs Jahr sollt ihr mir helfen die Schaafe füttern, dan sollt ihr euch bey mich in einen langen Dienst vermiethen.

worauf sie geantwortet

   sie würde vor ihn zu schlecht seyn, habe auch kein Vermögen.

Er habe indessen erwiedert

   sie wäre wäre ihm gut genug, und heyrathete er nach keinem Gelde.

und dann wären sie von einander gegangen.

 

Von diesen Gesprächen habe sie ihrer verheyratheten Schwester, nicht aber ihrem Vatter, gleich by ihrer Zurückkunft Eröffnung gemacht, worauf diese gesagt:

   In Gottes Namen, dessen sind wir zufrieden.

 

Seit der Zeit den ganzen Sommer hindurch biß in den späten Herbst seye der Impetrat ganz oft so wohl am Abend als am Morgen in ganz erlaubter Absicht zu ihr in ihres Vatters Haus gekommen, da dan oft zwischen ihnen von der Heyrath gesprochen, und ihr jedes Mals von ihm die Ehe obschon ohne Schwüre zugesagt seye.

 

Als sie unter anderem ein mal gesagt habe

   Wer wüste, wan ihn ein mal noch eine freyen würde (= wer weiß, falls er einmal heiraten sollte): Vielleicht würde der Schumacher Carl Kesting dahier

(als welcher mit ihm noch befreundet, und bey der Heyrath zwischen seinem Bruder und ihrer Schwester der Freywerber gewesen seye) noch sein Freyers Mann werden und das Brauthemd verdienen.

So habe er erwiedert

   er wolle keine andere haben als Sie, er verlange keinen Freywerber, und wolle das Brauthemd selbst zuweissen.

 

Sie habe ihn auch sonst wohl ja und dan aufentholt (?), daß er es nicht aufrichtig mit ihr meine, und daß er sie vexiere (= necke). Darauf habe er aber immer erwiedert

   Sie würde ja wohl einem Schwager glauben, ob sie ihm dan nicht glauben wolle, es müßte ihn ja dan der Schinder plagen, daß er die Weege so thäte (= daß er den weiten Weg von Selbach nach Sachsenhausen zurücklegte), wan er sie nicht haben wollte, sie sollte nun einmal seine Frau werden.

 

Ferner. Als er das Gegängel lange getrieben, habe er ihr den Ring vom Finger gezogen und mitgenommen. Nach einer langen Weile habe er gegen sie gesagt, ob sie dan an den Ring nicht mehr dächte? und wie sie geantwortet

   Nein daran denke ich nicht mehr, das kann nun der Trau Ring seyn.

So habe er erwiedert, ja das kann er nun seyn, habe auch den Ring behalten, und ihr denselben nie wieder angebothen.

 

Er habe endlich nicht mehr haben wollen, daß sie ihn Schwager hieße, gestalten sie ihn nie anders geheißen habe, und wie sie ihn gefragt, wie sie ihn dan sonst heißen solle, so habe er gesagt, sie solle ihn fürhin Schaz heißen.

 

Diese ihr gegebene Versicherungen hielte sie um so mehr vor verbindlich, da er ja auch gegen andere Leute geäußert habe, daß er wegen der Heyrath mit ihr einig seye.

So habe er einstmals gegen seinen Bruder, ihren Schwager Joh. Nasemann, gesagt

   Du Johannes, meine Leute sindt zufrieden, ich soll meine Schwiegerin nehmen

worauf dieser erwiedert: in Gottes Namen

und dies habe ihr ihr Schwager wiedergesagt.

 

Damals habe sein Vatter, der erst um Michael. gestorben, noch gelebt.

 

Auch habe er in seiner seel(igen) Mutter Bruders Haus zu N(ieder) Wildungen gesagt,

   daß er keine andere als seine Schwiegerin, sie die Impetratin namlich, heyrathen wolle, und seye diese ein ordentlich Mädgen

welches ihr die Tochter aus dem gedachten Hause, die diesen Winter einstmals

in ihrem Hause dahier geschlafen habe, gesagt habe.

 

Was die Einwilligung seiner Stiefmutter belange, so habe dieselbe solche selbst gegen sie folgender Gestalt zu erkennen ...

Sie Impetrantin wäre naml(ich) im Herbst von derselben gefragt, ob sie sich dan vermiethen würde, und wie sie geantwortet, daß sie den Winter wohl bey ihren Leuten bleiben und spinnen würde, so habe sie erwiedert

   Ja das könnt ihr thun Schwiegerin, und aufs Frühjahr könnt ihr dan unseren Henrich, den Impetraten meinend, freyen, dan will ich dan wegziehen

worauf sie geantwortet, nein, das, namlich

   das Wegziehen, wäre nicht nöthig, das libte sie nicht.

 

Der Vatter des Impetraten wäre um Mich. gestorben.

Ihr Vatter hingegen, der von ihren Eltern allein noch am leben seye, habe den Umgang des Impetraten mit ihr wohl gesehen und dessen Absicht wohl verstanden, und habe nie das geringste dagegen errinnert, wäre dessen also wohl zufrieden gewesen.

 

Daher sie der rechtl(ich)en Zuversicht lebe, Hochfürstliches Consistorium werde das zwischen ihr und dem Impetraten zu Stande gekommene Verlöbniß zu genehmigen, und denselben zu Vollziehung desselben schuldig zu erkennen geruhen, worum sie mit Vorbehalt der Kosten und sonstigen Zuständigkeiten unterthänig gebethen haben wolle."

 

Darauf erwiderte Henrich Nasemann:

"Es wäre zwar an dem (= es wäre zwar richtig), daß die Impetrantin um Neujahr 1784 seine Eltern und ihn zu Sellbach besucht, und er derselben bey der Rückkehr ein Stück wegs das Geleit gegeben habe: unwahr aber seye, daß zwischen ihm und ihr die von derselben angezeigte(n) Gespräche oder andere auf eine Heyrath deutende Worte vorgefallen wären.

Er habe sie damals fast zum ersten Male gesehen und habe sie eben kennen lernen, mithin habe er damals noch nicht von Heyrayths Angelegenheiten mit ihr reden können.

 

Daß er sogar oft und zwar allein zu der Impetratin hieher gekommen seye, wäre auch nicht wahr: ein oder höchstens zwei mahl wäre er wohl allein zu ihr gekommen, und wan er ihr aber da die Ehe versprochen haben sollte, welches er doch nicht wisse, so seye dieses im Spaß und keineswegs aber im Ernst auf großes Aufentholen der Impetrantin geschehen, gestalten er nie daran gedacht sie zu heyrathen.

 

Er wäre zwar mehrmalen bey ihr in ihres Vatters Hause sowohl am Vormittag als am Nachmittag gewesen. Diese Weege aber habe er auf Zunöthigung

seines Bruders, des Schäfers Joh. Nasemanns, der mit seiner Heerde nicht weit von ihm und oft hinter ihm weiter nach Sellbach hin gelegen, deßhalb auf dem Weege nach Hause ihn passirt seye, und ihn bei dieser Gelegenheit oft genöthigt, daß er mit nach Sachsenh(ausen) gehe, und ein Glas Brantwein oder Maaß Bier mit Trincken mögte, gethan.

Blos also um mit seinem Bruder ein Maaß Bier oder ein Glaß Brantwein zu Sachsenh(ausen) zu trincken, keineswegs aber um die Impetrantin zu besuchen, habe er die sonstigen Weege nach Sachsenh(ausen) gethan, und seye mit demselben in seines SchwiegerVatters Haus gegangen, als in welchem derselbe wohne.

 

Was das Angeben, daß der Schumacher Kesting dahier wohl noch einmal sein Frey Werber werden würde, belange, so wolle er die Richtigkeit desselben zwar nicht abreden: er aber habe darauf nichts erwiedert als

   er brauche und wolle keinen FreyWerber, er wolle sich selbst eine freyen.

Daß er aber gegen die Impetrantin gesagt haben solle: er wolle keine andere als Sie, daß seye nicht wahr.

 

Auch bestände ihr weiteres Angeben, daß sie ihn ja und dan wegen seiner festen Meinung aufentholt habe, und daß er darauf immer so wie sie angezeigt, erwiedert habe

   Sie würde ja wohl einem Schwager glauben ...

aus lauter Erdichtungen. Zudem habe sie ihn wegen der Heyrath nicht viel gefragt.

Und wan auch dieserwegen zwischen ihr und ihm ganz viel vorgekommen wäre, so seye jedoch bekand, daß zwischen jungen Leuten, zumal von ihrem Schlag, solches gar häufig geschehe, ohne daß daher eine Verbindlichkeit entstehe. Es blieben dergleichen Verlöbnisse immer heimliche Winkel Verlöbnisse, die nicht von der geringsten Gültigkeit wären, und wolle er sich darauf ein vor allemal bezogen haben.

 

Den Ring habe er ihr auf seines Bruders Hochzeit, die wohl 8 Tage vor Mich. 1783 gewesen seyn mögte, ausgezogen, als welches die Impetrantin selbst gegen andere Leute gesagt habe. Diese Handlung seye bey Leuten von ihrer Arth ebenfalls gänge und gebe, und habe übrigens aber gar keine wesentl(ich)e Deukung (?). Den Ring habe er ihr wieder geben wollen, er habe ihn aber in den ersten 8 Tagen verlohren gehabt, habe ihn also nicht wieder geben können, und wollte ihn ihr also bezahlen.

 

Was sie sonst wegen dieses Ringes vorgestellt habe, wäre die Wahrheit, jedoch mit der Einschränkung, als er sie gefragt, ob sie nicht mehr an den Ring denke, so habe sie zwar geantwortet:

   Nein, daran denke ich nicht mehr

 

die weiter vorgestellten Worte aber,

   das kann nun der Trau Ring seye

habe sie nicht, sondern die Worte

   das könnte ja nun wohl der Trau Ring werden

gesprochen, und darauf habe er nicht die Worte

   Ja das kann er nun seyn

sondern die Worte

   das weiß ich nicht

erwiedert.

 

Daß sie ihn nicht mehr Schwager sondern Schaz heißen solle, davon wisse er nichts.

 

Auch seye es ohne Grund, daß er gegen seinen Bruder gesagt haben sollte, seine Eltern wären es zufrieden, daß er die Impetrantin freye. Sein Bruder habe ihm dieselbe zwar gerühmt und angebothen, er aber habe demselben geantwortet, daß er noch keine Frau nöthig habe, und daß seine Eltern, besonders sein damals noch am leben gewesener Vatter, ihm noch zur Zeit das Heyrathen nicht erlauben würde, gestalten sein Vatter immer gesagt, daß er vor dem 30ten Jahre und überhaupt so lange er lebe, nicht heyrathen solle.

 

Dan seye er zwar gegen Martini Vorigen Jahrs in seines Vetters Haus zu N(ieder) Wildungen gewesen: von Heyraths Sachen aber, am wenigsten aber von der Heyrath zwischen ihm und der Impetrantin, seye nicht ein einziges Wort vorgekommen.

Die angebl(iche) Einwilligung seiner Mutter habe nicht den geringsten Grund: als welche gewiß noch immer betheuern würde, daß sie immer gegen die Heyrath gewesen seye und dieselbe nie bewilligt haben würde.

Daß der Vatter der Impetrantin die Heyrath gern gesehen habe, glaube er wohl. Indessen mache ihn dessen Einwilligung nicht verbindl(ich). Er habe denselben nie um Einwilligung angesprochen oder ansprechen lassen.

Diesem nach lebe er der rechtl(ich)en Hoffnung, Hochfürstliches Consistorium werde ihn von dem ganz bodenlosen Anspruch der Impetrantin zu entbinden, und es bey dem mit des Beckers Lippen Tochter zu Freyenhagen eingegangenen öffentl(ich)en und ordnungsmäßigen Eheverlöbnis zu belassen geruhen, worum er mit protestation gegen alle Kosten unterth(änig) gebeten haben wolle."

 

Bei der zweiten Vernehmung beharren die Parteien im wesentlichen auf ihren jeweiligen Standpunkten. Lediglich ein neues Element kommt hinzu. Henrich gibt zur Anzeige:

"Etwa 8 Tage vor dem Weinkauf (Weinkauf = Verlobung. Diese wurde per Handschlag besiegelt. dann folgte ein Umtrunk, z.B. mit Wein. Daher die

Bezeichnung Weinkauf.), den er mit des Becker Lippen Tochter gehalten habe, seye die impetrantin in Sellbach gewesen, und habe da gegen das Gesinde und andere Leute gesagt:

   Es wäre ihr um ihren Schwager gar nicht zu thun, der könnte in Gottes Nahmen heyrathen wo er wolle. Sie wolle ihm nur Weege und Molestias (= Ärger) machen, und wolle wissen, warum?

und darüber wolle er 1) des Meyer Joseph Jungerichs Frau 2) dessen Magt Louise Jägerin 3) dessen Magdt Maria Elisab. Grebbing und 4) des Georg Schlirbachs Tochter Marie zu Zeugen angegeben haben, wobey er nochmals gegen alle Kosten protestiert haben wolle."

 

Anna Elisabeth bestätigte diesen Vorgang:

"Sie seye auf einen Montag vor dem Weinkauf, den der Impetrat den Sontag darauf mit der Becker Lippen Tochter gehalten habe, zu dem Impetraten gegangen, den sie ohnweit Sellbach bey dem Vieh auf den Wiesen angetroffen, und habe ihn angeredet, wie sie gehört habe, daß er im Begriff seye zu heyrathen. Derselbe aber habe ihr nicht nur nicht das geringste gestehen wollen, sondern er habe sogar gesagt

   daß sie von demjenigen, der ihr solches gesagt habe, belogen seye, und habe er noch ein Paar Jahre die Zeit.

Von ihm seye sie nach Selbach in des Meyer Joseph Jüngerichs Haus gegangen, wo sie von dessen Frau angeredet seye, ob sie dan auch gehöhrt habe, daß ihr Schwager, naml(ich) der Impetrat, ein Bräutigam seye. Sie habe darauf nichts erwiedert als,

   dessen seye sie noch nicht zufrieden, der gehöre jezzo noch ihr,

und seye darauf wieder zu dem Impetraten gegangen, dann sie von dem, was sie in der Sellbach gehöhrt habe, Vorhalt gethan.

Der habe dan zwar da eingestanden, daß er anderweits (?) zu heyrathen im Begriff seye, indessen habe er ihr auch gleich erklährt, daß er sie nicht nehmen könne und würde. Sie habe darauf den Entschluß gefaßt nach Freyenhagen zu gehen und habe sich auch würckl(ich) auf den Weeg gemacht, der von Sellbach nach Freyenhagen führe. Als dieses der Impetrat gesehen, habe er sie zurück und zu sich gerufen und sie gebethen, sie mögte das doch nicht thun, nicht nach Freyenhagen gehen, und ihm nicht die Ärgerniß machen. Sie mache ihm eine Ärgerniß auf sein lebeLage (?). Er habe ihr dabey zu ihrer Zufriedenstellung 25 Reichstaler angebothen. Sie habe aber vor das Geld gedanckt und ledigl(ich) darauf bestanden, daß sie ihn haben wolle. Seye darauf auch doch nach Freyenhagen gegangen, und habe in des Becker Lippen Hause die Anzeige gemacht, daß sie mit ihm würckl(ich) versprochen seye.

Sie begehre ihn noch immer zur Ehe, nicht aber stat seines Gelds."

 

Nach ihrem vergeblichen Versuch, die Eheschließung des Henrich zu

verhindern, indem sie mit ihm und seinen Leuten in Selbach und mit der Braut in Freienhagen sprach, gab sie allerdings noch nicht auf. Sie ging nach Arolsen zum Fürstlich Waldeckischen Consistorium und bat um ein einstweilige Verfügung gegen die geplante Eheschließung. Das Consistorium traf die gewünschte Verfügung und beauftragte den Oberkommissar und Stadtrichter von Sachsenhausen, Carl Schwellenberg, den Fall zu untersuchen. Dieser verfaßte die obigen Protokolle und schickte sie zusammen mit einer Kostennote über 2 Reichsthaler und 28 Groschen am 19.5.1785 nach Arolsen.

 

Das Consistorium fällte am 9.6.1785 das Urteil: die einstweilige Verfügung gegen die Trauung wurde aufgehoben, denn der Beweis für ein Eheversprechen wurde nicht erbracht. Allerdings wird der Henr. Nasemann dazu verurteilt, den Wert des Ringes zu erstatten. Außerdem soll er die ermäßigten Gerichtskosten tragen, da er die Anna Elisabeth in dem Glauben gelassen hatte, er wolle sie heiraten. Schließlich sollen beide Parteien je die Hälfte der Kosten des Oberkommissars Schwellenberg tragen.

Dies ergab Kosten von 1 Reichstaler 12 Groschen 4 Pfennig für die Anna Elisabeth und von 5 Reichstalern 16 Groschen für den Henrich. (Für 1 Rtlr bekam man ein Paar Schuhe, für 11 Rtler einen Bullen.)

 

Ob die Anna Elisabeth später einen anderen Mann gefunden hat, läßt sich nicht sagen. In den Sachsenhäuser Kirchenbüchern ist keine Heiratseintragung zu finden. Da aber auch keine Todeseintragung vorliegt, ist anzunehmen, daß sie in einen anderen Ort gezogen ist und dort vielleicht geheiratet hat.

Joh. Heinrich Nasemann hat übrigens die Anna Juliane Lippe am 16.8.1785 in Freienhagen geheiratet. Sie hatten 8 Kinder.

.pa

 

LXV - Henrich Söhne und Elisabeth, verwitwete Fischer

 

Johann Henrich Wilhelm Söhne wurde am 14. November 1760 in Sachsenhausen geboren und am 16. November getauft. Seine Eltern waren Christoph und Catharina Söhne. Paten waren Johann Henrich Eberling (Bruder der Großmutter?) und Maria Catharina Hedwig, Wilhelm Schluckebiers Frau.

 

Im Jahre 1774 wurde er konfirmiert.

 

Aus Prozeßakten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 26, Fasz. 9 und X/2, Konv. 51, Fasz. 9) geht hervor, daß er "als ein junger Anfänger eine hiesige Witwe mit Kindern, welche noch ganz unerzogen, geheiratet" hat. Die Heirat fand am 20.4.1792 in Sachsenhausen statt. Die Braut war Johanna Elisabeth Fischerin (ca. 1750 - 9.12.1824), Relicta (= Witwe) des Christian Fischer. Sie scheint dessen Hof geerbt zu haben und sorgte auch für die jüngere Schwester ihres verstorbenen Mannes (Maria Catharina Fischer), welche später einen Herrn Schäfer in Berich geheiratet hat. Darüber hinaus hatte ihr verstorbener Mann noch einen Bruder (Johann Henrich Fischer), der als "Capitain d'Armes" in holländischen Diensten stand.

 

Die Witwe Fischer brachte 2 Kinder in die Ehe ein: Johanna Maria Elisabeth Fischer (14.12.1778-25.3.1838) und Johann Christian Ludwig Fischer (geb. 27.1.1782). Damit diese Kinder nicht in ihren künftigen Erbrechten benachteilt wurden, erhielten sie einen gerichtlich bestellten Vormund namens Johann Daniel Welwey.

 

Wenn es auch nicht ausdrücklich aus den Akten hervorgeht, so scheint es doch, daß Henrich Wilhelm in den Hof der Witwe Fischer eingeheiratet hat, der sich im 2. Stadtviertel befunden haben muß. Er baute Haus und Scheune von Grund auf um und mußte zu diesem Zweck Schulden machen. Darüber hinaus mußte er noch Abfindungen zahlen. Schließlich hatte er auch noch Schulden bei dem Sachsenhäuser Früchtemagazin (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVI/2, Konv. 3, Fasz. 1). Zu allem Überfluß heiratete dann noch seine junge Schwägerin Maria Catharina Fischer (Schwester des ersten Mannes seiner Frau) einen Johann Jost Schäfer aus Berich und forderte ihre Mitgift und Erbabfindung. Da Henrich Wilhelm aber nicht zahlen konnte, und vermutlich auch nicht zahlen wollte, kam es zu einem Prozeß, der sich über die Jahre 1794 und 1795 hinzog. Ursprünglich ging es bei der Mitgift um verschiedene Haushaltsgeräte, ein Bett, eine Kuh, ein Rind und 2 Schafe, sowie um 50 Reichstaler Erbabfindung. Aber Henrich Wilhelm zahlte nur zögerlich und die abgelieferten Naturalien waren von schlechter Qualität. So klagte Johann Jost Schäfer, daß die "Brautkuh so schlecht, alt und fehlerhaft wäre, daß er solche nicht annehmen könne. Der Söhne habe die Kuh ganz unbesehen von dem

Juden Jacob Michel gekauft" und diese wäre "ganz alt, habe kein ordentlich Euter und zudem einen dicken Geschwulst in der Seite." Und anstelle des Rindes lieferte Henrich Wilhelm einen zweijährigen Ochsen ab, "welcher nach Verlauf von 3 Tagen verreckt sei".

 

In der nun völlig vergifteten Atmosphäre wurde daraufhin um jede Kleinigkeit vor Gericht gestritten. Es kam zu ständig neuen und teilweise lächerlichen Forderungen und Gegenforderungen, die so weit gingen, daß man sich sogar das Kostgeld vorrechnete. Es gipfelte darin, daß Henrich Wilhelm seiner Schwägerin vorwarf, sie habe seine Stieftochter mit der Krätze angesteckt, und von ihr die Erstattung der ärztlichen Behandlungskosten verlangte.

 

Aus einer weiteren Prozeßakte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 28, Fasz. 12) geht hervor, daß sich Henrich Wilhelm gegen 1810 auf den Altenteil zurückgezogen hatte, denn er verklagte seinen "Stiefschwiegersohn Johannes Peifferling" (Ehemann seiner Stieftochter Johanna Maria Elisabeth Fischer) wegen nicht erbrachter Leibzuchtstücke: Butter, Käse, Ziegenfourage und verweigerte Leistungen wie Waschen, Flicken und Stricken.

 

Laut Sachsenhäuser Kirchenbuch starb "Henrich Wilhelm Söhne am 11.3.1823 an Altersschwäche" und hinterließ "nur einen seit über 20 Jahren verheirateten Sohn". Da in den Kirchenbüchern keine leiblichen Kinder des Henrich Wilhelm zu finden sind, kann es sich bei diesem Sohn nur um den Stiefsohn Christian Ludwig Fischer gehandelt haben, denn Henrich Wilhelm hatte 1794 "eine Kindschaft" zwischen den beiden "vorhandenen Kindern erster Ehe" seiner Frau und den noch zu erwartenden Kindern errichtet. Ich vermute, daß es sich hier um eine Art Adoption gehandelt hat, bei der die Stiefkinder mit den eigenen Kindern gleichgestellt und folgerichtig als eigene Kinder bezeichnet wurden.

.pa

 

LXVI - Charlotte Söhne

 

Maria Charlotte Söhne wurde am 12. Januar 1765 in Sachsenhausen geboren und am 16. Januar getauft.

 

Paten waren:

Johann Cyriacus Eberling

Maria Cahtharina, Henrich Fischers Frau

 ... Charlotte, Johann ... Eberlings Frau

 

Sie starb am 13. Dezember 1766 an den Blattern (Pocken).

.pa

 

LXVII - Johannes und Magdalena geb. Holzförster

 

Johannes Söhne, der Begründer des Kirchberger Zweiges, ist laut Kirchberger Kirchenbüchern ein in Sachsenhausen geborener Sohn von Christoph Söhne. Aufgrund der Altersangabe bei seiner Todeseintragung läßt sich sein Geburtstag auf Juni 1768 datieren.

 

In den Sachsenhäuser Kirchenbüchern konnte ich trotz sorgfältigster Überprüfung keine entsprechende Geburtseintragung finden. Dennoch ist dieser Johannes in Sachsenhausen aktenkundig, denn er wurde dort 1781 konfirmiert. Ferner wurde er 1795 Pate eines Sohnes seines Schwagers Johannes Nasemann.

 

In Sachsenhausen taucht der Name Johannes Söhne noch einmal im Jahre 1800 anläßlich einer Volkszählung auf (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/1, Konv. 11, Fasz. 6). Für seinen Haushalt wird eine Familie aufgeführt, die aus 3 weiblichen und 2 männlichen Personen bestand, von denen 2 Bürgerliche waren. Diese Familie bestand also aus 2 Erwachsenen und 3 Kindern.

Die Angaben dieser Volkszählung bleiben völlig rätselhaft. Johannes war noch ledig. Auch wenn man versucht, die genannte Personenzahl durch Geschwister zu erklären, die im Haushalt des Johannes wohnten, kommt man zu keinem schlüssigen Ergebnis. Möglicherweise beziehen sich die Angaben dieser Volkszählung gar nicht auf Johannes, sondern auf Johannes Justian (Nr. LX).

 

Am 9. Juni 1805 heiratete "Johannes Soehnen, des verstorbenen Einwohners und Bürgers Christoph Soehne zu Sachsenhausen im Waldeckischen hinterbl. ehel. Sohn" die "Maria Magdalena Holzförster, des hiesigen Einwohners George Holzförster ehel. Tochter." Die Heirat mit der am 11.10.1777 in Kirchberg geborenen Magdalena Holzförster fand in Kirchberg (bei Gudensberg) statt, wo Johannes von nun an mit seiner Frau lebte. Aus der Ehe sind 4 Kinder hervorgegangen.

 

Im Ortssippenbuch von Kirchberg wird Johanns berufliche Tätigkeit genannt: 1805 war er Knecht, von 1811 bis 1820 arbeitete er als Tagelöhner.

 

1808 wurde Johannes Beisitzer (= Beisasse = Bürger mit dem kleinen Bürgerrecht) und 1811 Einwohner (= vollwertiger Bürger).

 

Er starb am 24.12.1820 um 10 Uhr morgens in Kirchberg im Alter von 52 1/2 Jahren und wurde am 27.12.1820 begraben.

 

Seine Frau hat ihn um 21 Jahre überlebt. Sie lebte nun bei ihrem Sohn Heinrich im Haus Nr. 16 in Kirchberg, wo sie am 14.9.1841 im Alter von 63 Jahren starb.

 

 

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